Normenkette
§ 1 WEG, § 5 WEG, § 13 WEG, § 15 WEG
Kommentar
Nur wenn sämtliche Wohnungs- und Teileigentümer die Eintragung bewilligen, kann eine Grunddienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht (hier: Kfz-Stellplatz) begründet werden. Der Senat folgt hier der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Literaturmeinung (vgl. zuletzt BayObLG NJW-RR 1997, 1236 = WM 1997, 386; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1389).
Link zur Entscheidung
( OLG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2001, 2 Wx 11/97 = ZMR 5/2001, 380)
Zu Gruppe 3
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