Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwenden
a) |
auf die Feststellung und Anfechtung des Eltern-Kind-Verhältnisses; |
b) |
auf Adoptionsentscheidungen und Maßnahmen zur Vorbereitung einer Adoption sowie auf die Ungültigerklärung und den Widerruf der Adoption; |
c) |
auf Namen und Vornamen des Kindes; |
d) |
auf die Volljährigerklärung; |
e) |
auf Unterhaltspflichten; |
f) |
auf trusts und Erbschaften; |
g) |
auf die soziale Sicherheit; |
h) |
auf öffentliche Maßnahmen allgemeiner Art in Angelegenheiten der Erziehung und Gesundheit; |
i) |
auf Maßnahmen infolge von Straftaten, die von Kindern begangen wurden; |
j) |
auf Entscheidungen über Asylrecht und Einwanderung. |
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