Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken aus den betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens.

Mitversichertes Nebenrisiko

Die Risiken aus dem betrieblichen Haus- und Grundbesitz sind im Rahmen einer gut ausgestalteten Betriebshaftpflichtversicherung als sog. betriebs- oder branchenübliche Nebenrisiken eingeschlossen, insbesondere die gesetzliche Haftpflicht

  • als Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten sowie aus der Überlassung derselben an Dritte sowie
  • als Bauherr und Unternehmer von Bauarbeiten; falls überhaupt eine Bausummenbegrenzung eingebaut ist, sollte diese nicht unter 500.000 Mio EUR liegen,
  • als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB;
  • aus der vertraglichen Übernahme von Verkehrssicherungs-, insbesondere Reinigungs- und Streupflichten;
  • (bei Bedarf) wegen Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumlichkeiten.

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