Zusammenfassung
Eigentümer, Pächter oder Mieter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen können nicht ausschließen, von Dritten wegen Schäden, die aus dem Gefahrenkreis der Immobilien herrühren, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Das Risiko, dass fremde Personen (z. B. Besucher, Passanten, Lieferanten, Handwerker oder Mieter) auf einem nicht ordnungsgemäß gesicherten Grundstück einen Schaden erleiden, entsteht bereits mit dem Erwerb des Grundstücks. Weiterhin erstreckt es sich auf die gesamte Bauphase und setzt sich nach dem Einzug in das Gebäude oder nach dessen Vermietung fort.
Eine risikogerecht ausgestaltete Haftpflichtversicherung ist somit wichtig, um die Haftung eines Haus- und Grundbesitzers zu begrenzen. Dabei gibt es für die unterschiedlichen Haftpflichtrisiken unterschiedliche Haftpflichtversicherungen.
1 Was leistet eine Haftpflichtversicherung?
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, die im Rahmen der jeweiligen Versicherungspolice versicherten Personen (Eigentümer, Mieter, Bauherren etc.) von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte gegen sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erheben.
Aufgaben des Versicherers
Somit übernimmt die Haftpflichtversicherung, was die versicherten Personen ohne entsprechenden Versicherungsschutz selber tun müssten, nämlich
- die Prüfung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht besteht,
- die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch des Dritten begründet ist (Schadensersatzfunktion),
- die Abwehr von unbegründeten Schadensersatzansprüchen. Kommt es hierüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, hat der Haftpflichtversicherer den Prozess zu führen und die Kosten zu tragen (Rechtsschutzfunktion).
Auf den Deckungszuschnitt kommt es an!
Damit der Haftpflichtversicherer die erwähnten Leistungen (Prüfung, Befriedigung, Abwehr) erbringt, müssen die vereinbarten Versicherungsbedingungen so ausgestaltet sein, dass sie den entsprechenden Deckungsschutz hergeben. Deshalb müssen Haus- und Grundbesitzer auf einen Versicherungsschutz hinwirken, der auf ihre individuellen Haftungsrisiken zugeschnitten ist, und darauf achten, einschlägige Deckungsausschlüsse (vgl. Abschn. 4) bei Bedarf und nach Möglichkeit abändern zu lassen.
2 Deckungskonzepte für Haus- und Grundbesitzer
Verschiedene Varianten
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen sind aufgrund ihrer rechtlichen Position und der verschiedenartigen Nutzung der Immobilien – privat oder beruflich – unterschiedlich ausgeprägten Haftungsrisiken ausgesetzt. Deshalb stellen die Versicherer den Betroffenen verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen zur Auswahl oder als Kombination zur Verfügung. Der Bedarf für den Abschluss einer oder mehrerer dieser Versicherungen ist im jeweiligen Einzelfall zu ermitteln. Entsprechendes gilt für die erforderliche Abstimmung der Policen, damit keine Deckungsüberschneidungen oder Doppelversicherungen entstehen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Haftpflichtversicherungen:
Die aufgeführten Haftpflichtversicherungen werden im Rahmen dieses Beitrags bzw. in separaten Beiträgen in ihren wesentlichen Grundzügen dargestellt.
3 Versicherte Personen
Personenkreis
Der Personenkreis, dessen Haftpflichtrisiken versichert sind, wird in den Versicherungsbedingungen bzw. den jeweiligen Versicherungspolicen ausdrücklich aufgeführt. Neben demjenigen, der die Police als Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Bauherr, Unternehmen etc. abschließt, können Familienangehörige, Hilfspersonen, Betriebsangehörige etc. im Hinblick auf ihre persönliche Haftung mitversichert sein. Die Einzelheiten ergeben sich aus den einschlägigen Versicherungsbedingungen, die den jeweiligen Verträgen zugrunde liegen.
4 Die einzelnen Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitz
Die Haftpflichtversicherungsrisiken von Haus- und Grundbesitzern sind entsprechend der unterschiedlichen Risikosituation im Rahmen folgender Haftpflichtpolicen versichert bzw. versicherbar:
4.1 Privathaftpflichtversicherung
Private Haftpflichtrisiken
Privater Immobilienbesitz birgt nicht unerhebliche Haftungsrisiken in sich. Sie reichen vom zu glatt gebohnerten Treppenhaus über den ungenügend beleuchteten Hauszugang bis hin zu gelockerten Dachpfannen. Wird es versäumt, hier Abhilfe zu schaffen, droht im Fall der Verletzung von Rechtsgütern Dritter eine Haftung der Immobilienbesitzer mit ihrem Privatvermögen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt das Haftpflichtrisiko von Haus- und Grundbesitzern
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen (z. B. Haushaltshilfe),
als Inhaber