Überblick

Eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten kommt insbesondere bei Missachtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Betracht. In allen Fällen kommt die Verhängung eines Bußgeldes in Betracht.

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