Die Aussagen unter Abschn. 1.1.2 gelten entsprechend.
Anspruch auf Haushaltshilfe auch ohne Kind im Haushalt
Insbesondere alleinlebende Personen haben zur Verbesserung ihrer Versorgungssituation wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auch ohne Kind im Haushalt einen Haushaltshilfeanspruch.
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