Die Einhaltung der Anforderungen des GEG kann für Wohngebäude auch auf vereinfachtem Weg nachgewiesen werden (sog. Modellgebäudeverfahren). Hierbei müssen das Gebäude und die Durchführung der Maßnahmen gewisse Mindestqualitäten erreichen, die in der Anlage 5 zum GEG aufgeführt sind. Energetische Berechnungen sind dann nicht mehr nötig. Das Modellgebäudeverfahren erlaubt die Planung neuer einfacher Wohngebäude mit bis zu sechs beheizten Geschossen ohne größere Berechnungen (§ 31 GEG).

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