Leasingkosten für den Heizkessel oder den Gastank sind nicht umlagefähig. Bei ihnen handelt es sich um Anschaffungskosten, nicht um Betriebs- oder Heizkosten. Das hat der BGH auch für die Anmietkosten eines Brenners entschieden.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen