Heizkostenverteiler stehen jeweils im Gemeinschaftseigentum, da sie der Kostenermittlung und somit der Kostenverteilung innerhalb der Eigentümergemeinschaft dienen.[1]
Dies gilt auch für Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern, die ebenfalls der Verbrauchserfassung dienen.[2]
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