Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwangsvollstreckung. Zeugniserteilung

 

Leitsatz (redaktionell)

Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem Prozeßvergleich, ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, ist mangels Festlegung eines bestimmten Zeugnisinhaltes im Vollstreckungsverfahren nur überprüfbar, ob der Arbeitgeber überhaupt der Verpflichtung nachgekommen ist und ein Zeugnis erteilt hat, das nach Form und Inhalt den Anforderungen eines qualifizierten Zeugnisses genügt. Die inhaltliche Richtigkeit ist hingegen nur in einem Berichtigungsverfahren nachprüfbar.

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 09.02.1989; Aktenzeichen 10 Ca 155/88)

 

Fundstellen

BB 1989, 1761-1761 (L1)

DB 1989, 1979 (L1)

SteuerBriefe 1989, 341-341 (K)

NZA 1990, 192 (L1)

ZTR 1989, 409-409 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

LAGE § 630 BGB, Nr 7 (LT1)

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