Entscheidungsstichwort (Thema)
Begriff der Drittmittel im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG
Leitsatz (amtlich)
Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger der Hochschule stammen, wenn sie nicht zu den regulären ("laufenden") Haushaltsmitteln der Hochschule zählen, sondern dieser für ein Drittmittelprojekt vom Träger der Hochschule zur Verfügung gestellt werden.
Normenkette
WissZeitVG § 2 Abs. 2 S. 1; BGB § 242
Verfahrensgang
ArbG Gießen (Entscheidung vom 01.08.2014; Aktenzeichen 10 Ca 14/14) |
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 01. August 2014 - Aktenzeichen 10 Ca 14/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin über die Wirksamkeit einer Befristung im Hochschulbereich.
Der 48-jährige (geboren am XX.XX.1966), unverheiratete Kläger, der Vater von zwei erwachsenen und studierenden Kindern ist, die von ihm unterstützt werden, wurde ab dem 20. Dezember 2002 bis zum 31. Dezember 2013 bei dem beklagten Land an der Justus-Liebig-Universität Gießen am Institut für anorganische und analytische Chemie im Rahmen mehrerer befristeter Arbeitsverträge - insgesamt sechzehn - im Hochschulbereich beschäftigt. Die Haupttätigkeit des Klägers zu rund 75 % seiner Arbeitszeit bestand in der Entwicklung von Software für die Forschung mittels Massenspektronomie. Daneben beschäftigte sich der Kläger unter anderem mit der Beschaffung, Ausstattung, Wartung, Zusammenstellung, Zusammenbau und Inbetriebnahme der Instituts-PCs sowie weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung. Im Einzelnen schlossen die Parteien Arbeitsverträge für folgende Zeiträume ab:
Arbeitsvertrag |
Beschäftigungszeitraum/(umfang |
6. Januar 2003 |
20. Dez. 2002 - 31. Januar 2004 (100 %) |
14. Januar 2004 |
1. Februar 2004 - 29. Februar 2004 (100 %) |
26. Februar 2004 |
1. März 2004 - 30. April 2005 (100 %) |
30. März 2005 |
1. Mai 2005 - 31. Oktober 2005 (75 %) |
26. September 2005 |
1. Nov. 2005. - 30. April 2006 (75 %) |
19. April 2006 |
1. Mai 2006 - 31. Mai 2006 (100 %) |
22. Mai 2006 |
1. Juni. 2006 - 31. Mai 2007 (75 %) |
20. März 2007 |
1. Juni 2007 - 29. Februar 2008 (75 %) |
30. Januar 2008 |
1. März 2008 - 30. Juni 2009 (75 %) |
29. Juni 2009 |
1. Juli 2009 - 31. Dezember 2009 (75 %) |
18. Dezember 2009 |
1. Januar 2010 - 31. Dezember 2010 (75 %) |
14. Dezember 2010 |
1. Januar 2011 - 31. Dezember 2011 (75 %) |
19. Dezember 2011 |
1. Januar 2012 - 31. Dezember 2012 (75 %) |
3. Dezember 2012 |
1. Januar 2013 - 31. März 2013 (75 %) |
27. März 2013 |
1. April 2013 - 31. August 2013 (75 %). |
Zuletzt wurde der Kläger, der studierter Diplom-Mathematiker ist, auf Grundlage des Arbeitsvertrages der Parteien vom 20. August 2013 (Bl. 29 d. A.) beschäftigt, der in § 1 auszugsweise wie folgt lautet:
§ 1
(1) Der Obengenannte wird als teilzeitbeschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter mit 75,00 % der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Dienstleistungsaufgaben gemäß § 53 HRG, § 65 HHG ab 01.09.2013 bis 31.12.2013 weiterbeschäftigt auf bestimmte Zeit nach § 40 Nr. 8 TV-H i.V. mit § 65 HHG und § 2 Abs. 2 WissZeitVG.
(2) ...
Zwischen den Parteien wurde die Geltung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) und weitere Tarifverträge vereinbart. Die Kläger erhielt zuletzt Vergütung in Höhe von monatlich € 3.921,45 brutto.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst bewilligte der Justus-Liebig-Universität im Rahmen der Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlichökonomischer Exzellenz (LOEWE) für den am Institut für anorganische und analytische Chemie angesiedelten Forschungsschwerpunkt "Ambi-Probe - Massenspektrometrische in-situ-Analytik für die Problembereiche Gesundheit, Umwelt, Klima und Sicherheit" Mittel zur Projektfinanzierung, und zwar mit Bescheid vom 27. Oktober 2009 (Bl. 94 ff.) für die Haushaltsjahre 2010 bis 2012 in Höhe von € 4.497.000,00 und mit Bescheid vom 21. Mai 2013 (Bl. 75 ff. d. A.) - nach zuvor erteiltem vorläufigem Bewilligungsbescheid vom 12. Dezember 2012 (Bl. 71 ff. d. A.) - für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von € 836.000,00.
Mit Schreiben vom 19. Juni 2013 beantragte der Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. A im Zusammenhang mit dem LOEWE-Schwerpunkt "AmbiProbe - Massenspektrometrische in-situ-Analytik für die Problembereiche Gesundheit, Umwelt, Klima und Sicherheit" eine Zustimmung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zur Umwandlung von Sachmittel in Personalmittel in Höhe von € 88.200,00 zur Fortsetzung sämtlicher Projekte im Auslaufzeitraum durch die zusätzliche Finanzierung von Doktorand/innen. Die Zustimmung erteilte das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben aus Juli 2013 (Bl. 70 d. A.).
Ein Promotionsantrag des Klägers an den Fachbereich Biologie/Chemie war bere...