Entscheidungsstichwort (Thema)
Lohnfortzahlung bei Schwarzarbeit - Rechtsmißbrauch
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Bauarbeiter, der einen Arbeitsunfall bei der Schwarzarbeit erleidet, kann seinen Arbeitgeber nicht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch nehmen
2. Wenn § 12 Abs 4 des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrages für das Baugewerbe die "Schwarzarbeit" für unzulässig erklärt, so ist damit nicht nur die aus Gewinnsucht und in erheblichem Umfang geleistete, strafbare Schwarzarbeit, sondern jede Arbeit gemeint, die in den beteiligten Berufskreisen als "Schwarzarbeit" bezeichnet zu werden gepflegt.
Normenkette
SchwarzArbG § 1; LFZG § 1 Fassung 1969-07-27
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 443425 |
BB 1974, 740 (L) |
ARST 1974, 7 (LT1) |
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