Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschäftigung auf Grund einstweiliger Verfügung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Verfügungsgrund
Leitsatz (redaktionell)
Es wird daran festgehalten, daß zur Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege einstweiligen Bedarfsschutzes neben dem Verfügungsanspruch regelmäßig ein Verfügungsgrund gegeben sein muß. Dieser ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Verfügungsanspruch (Bestätigung des Urteils LArbG Frankfurt vom 18. Juli 1985 - 3 SaGa 490/85).
Normenkette
GG Art. 1-2; BGB § 242; ZPO §§ 935-936, 940, 920 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 16.02.1987; Aktenzeichen 1 Ga 4/87) |
Fundstellen
Haufe-Index 443415 |
NZA 1988, 37-38 (LT) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen