Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. sachlicher Zusammenhang. betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. objektive Teilnahmemöglichkeit aller Beschäftigten. Veranstaltung einer Abteilung eines Großunternehmens. Pflege der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten. Canyoning
Leitsatz (amtlich)
Eine Zurechnung der Teilnahme eines Beschäftigten an einer geselligen Veranstaltung des Arbeitgebers zu seiner versicherten Beschäftigung ist nur gerechtfertigt, wenn dem Arbeitgeber erklärtermaßen an einer auch objektiv möglichen Teilnahme der gesamten Belegschaft gelegen ist. Daran fehlt es, wenn er die Teilnahme an einer Veranstaltung von vornherein nur einem Teil der Belegschaft ermöglicht.
Die Veranstaltung der Abteilung eines Großunternehmens ist nicht wesentlich dazu bestimmt, die Verbundenheit zwischen der Unternehmens- bzw. Abteilungsleitung und den Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander zu pflegen, wenn diese faktisch nicht allen Mitarbeitern der Abteilung offen steht.
Angesichts der erheblichen körperlichen Anforderungen an die Fitness der Teilnehmer sowie die mit dem Canyoning verbundene hohe Gefahr körperlicher Schäden kommt die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung von vornherein nur für einen begrenzten Personenkreis in Betracht.
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 26. September 2008 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Im Streit steht die Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalls.
Der 1972 geborene Kläger war zum Unfallzeitpunkt als angestellter Manager bei der WS. AG in ZL. beschäftigt. Am 23. Juni 2007 verletzte er sich im Rahmen einer von seiner Arbeitgeberin durchgeführten Canyoning-Veranstaltung bei einem Sprung an der Wirbelsäule. Laut einem Durchgangsarztbericht vom 23. Juni 2006 erlitt der Kläger dabei eine Wirbelkörperfraktur.
In der Unfallanzeige vom 5. Juli 2007 teilte die Arbeitgeberin mit, der Unfall habe sich beim Canyoning in den UR. Wasserfällen im Allgäu ereignet. Der Kläger sei Mitarbeiter in der Abteilung C.Services. Die Veranstaltung sei von der Abteilungsleiterin N. per E-Mail angekündigt und als Team-Meeting der Abteilung außerhalb des Standortes ZL. mit anschließendem Rahmenprogramm zur Förderung des Teamgedankens und Würdigung eines erfolgreichen Geschäftsjahres durchgeführt worden. Die Abteilungsleitung habe den Beginn und das Ende der Veranstaltung auf Donnerstag 21. Juni 2007 13:00 Uhr bis Samstag 23. Juni 2007 17:00 Uhr festgelegt. Am Freitagmorgen habe zunächst das übliche, einmal im Monat organisierte Team-Meeting im Konferenzraum des Hotels in N. stattgefunden, bei dem aktuelle Belange der Abteilung besprochen worden seien. Daran habe sich das Rahmenprogramm zur Teambildung und Motivation angeschlossen. Von den 32 Mitarbeitern der Abteilung hätten 26 am Unfalltag teilgenommen. Es sei eine vollständige Teilnahme aller Mitarbeiter der Abteilung gewünscht gewesen, wobei jeder Teilnehmer vorab befragt worden sei, ob er teilnehmen wolle oder nicht. Den Teilnehmern sei am Donnerstagabend mit Beginn der Veranstaltung das Rahmenprogramm erläutert und freigestellt worden, an diesem Rahmenprogramm am Freitagnachmittag und Samstag teilzunehmen. Die Abteilungsangehörigen hätten dementsprechend aus eigener Entscheidung teilgenommen oder nicht. Betriebsfremde Teilnehmer hätten an der Veranstaltung nicht teilgenommen. Die Kosten seien vollständig von der Abteilung getragen worden. Organisiert worden sei die Veranstaltung von der “IE. GmbH", die das Hotel, die Räumlichkeiten und das kompletten Rahmenprogramm organisiert habe.
In der zur Verwaltungsakte gereichten Einladung zu der Veranstaltung heißt es, zum Schluss des außerordentlich hervorragenden Geschäftsjahres 2007 und als Dankeschön für die tatkräftige Mitarbeit, die dieses erst ermöglicht hätten, sei das Teammeeting für Juni “mal nicht im Office„ sondern außerhalb des Standortes ZL. geplant worden. Im Teammeeting solle über die Entwicklungen in der Abteilung, die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen sowie über den Stand der Personalrekrutierungsmaßnahmen informiert werden. Auch ein Fachbeitrag von maximal 20 Minuten plus Diskussion würde stattfinden. “Neben kulinarischen Köstlichkeiten„ erwarte die Teammitarbeiter ein “spannendes und abwechslungsreiches" Programm, welches auch körperliche Fitness erfordere. Allgemeine Voraussetzungen hierfür seinen Schwimmkenntnisse und ausreichend Mut vom 3-Meter-Brett ins kühle Nass zu springen. Darüber hinaus sei ein extra Paar knöchelhohe Schuhe, die auch komplett nass werden könnten, unerlässlich. “Natürlich„ fänden alle Outdoor-Aktivitäten auf freiwilliger Basis statt. Alternativ könnten auch die Wellness-Einrichtungen des Hotels genutzt werden. Wer diese Herausforderungen annehmen wolle, solle eine kurze Bestätigungsmail versenden. Man hoffe auf...