Die Frage zur Verpflichtung der Entgegennahme anonymer Hinweisgebermeldungen war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens höchst umstritten. Während der Regierungsentwurf ausdrücklich keine Verpflichtung vorsah, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen, sah der Vorschlag des Rechtsausschusses eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich vor. Das verabschiedete Gesetz sieht eine entsprechende Pflicht nicht vor. Es wird aber nach wie vor eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen: Auch anonym eingehende Meldungen sollen bearbeitet werden.

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