(1) 1Die Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. 2Sie sind in der folgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 38 bewertet.

 

 

Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare
1.

Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe
1 bis 3
2.

Ermitteln der Planungsvorgaben

Bestandsaufnahme und Analyse des Zustands sowie Prognose der voraussichtlichen Entwicklung
10 bis 20
3.

Vorentwurf

Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
40
4.

Entwurf

Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe als Grundlage für den Beschluß der Gemeinde
30
5.

Genehmigungsfähige Planfassung

Erarbeiten der Unterlagen zum Einreichen für die erforderliche Genehmigung
7
 

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

 

Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen einschließlich solcher benachbarter Gemeinden Ausarbeiten eines Leistungskatalogs
Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität

 

Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig

 

Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials und der materiellen Ausstattung

 

Ermitteln des Leistungsumfangs

 

Ortsbesichtigungen

 

2. Ermitteln der Planungsvorgaben

 

a) Bestandsaufnahme Geländemodelle
Erfassen und Darlegen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange

Geodätische Feldarbeit

Kartentechnische Ergänzungen
Darstellen des Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, insbesondere im Hinblick auf Topographie, vorhandene Bebauung und ihre Nutzung, Freiflächen und ihre Nutzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Struktur

Erstellen von pausfähigen Bestandskarten

Erarbeiten einer Planungsgrundlage aus unterschiedlichem Kartenmaterial

Auswerten von Luftaufnahmen

Befragungsaktion für Primärstatistik unter Auswertung von sekundärstatistischem Material

Strukturanalysen
Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen Statistische und örtliche Erhebungen, soweit nicht in den Grundleistungen erfaßt
Kleinere Ergänzungen vorhandener Karten nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, die auf die Planung von Einfluß sind Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel Versorgung, Wirtschafts-,­ Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturelle Struktur, soweit nicht in den Grundleistungen erfaßt
Beschreiben des Zustands mit statistischen Angaben im Text, in Zahlen sowie zeichnerischen oder graphischen Darstellungen, die den letzten Stand der Entwicklung zeigen Differenzierte Erhebung des Nutzungsbestands
Örtliche Erhebungen

 

Erfassen von Äußerungen der Einwohner

 

b) Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge

 

c) Zusammenstellen und Gewichten der vorliegenden Fachprognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung, der sozialen und kulturellen Einrichtungen, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung und des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen

 

d) Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung

 

3. Vorentwurf

 

Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
Darlegen der Auswirkungen der Planung Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
Berücksichtigen von Fachplanungen Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden Durchführen der Beteiligung von Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der...

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