(1) 1Die Grundleistungen bei Bebauungsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. 2Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 41 bewertet. 3§ 37 Abs. 3 bis 5 gilt sinngemäß.

 

 

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1.

Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe
1 bis 3
2.

Ermitteln der Planungsvorgaben

Bestandsaufnahme und Analyse des Zustands sowie Prognose der voraussichtlichen Entwicklung
10 bis 20
3.

Vorentwurf

Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
40
4.

Entwurf

Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe als Grundlage für den Beschluß der Gemeinde
30
5.

Planfassung für die Anzeige oder Genehmigung

Erarbeiten der Unterlagen zum Einreichen für die Anzeige oder Genehmigung
7
 

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

 

Festlegen des räumlichen Geltungsbereichs und Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen Feststellen der Art und des Umfangs weiterer notwendiger Voruntersuchungen, besonders bei Gebieten, die bereits überwiegend bebaut sind
Ermitteln des nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Leistungsumfangs Stellungnahme zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig

 

Überprüfen, inwieweit der Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann

 

Ortsbesichtigungen

 

2. Ermitteln der Planungsvorgaben

 

a) Bestandsaufnahme Geodätische Einmessung
Ermitteln des Planungsbestands, wie die bestehenden Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind

Primärerhebungen (Befragungen, Objektaufnahme)

Ergänzende Untersuchungen bei nicht vorhandenem Flächennutzungsplan
Ermitteln des Zustands des Planbereichs, wie Topographie, vorhandene Bebauung und Nutzung, Freiflächen und Nutzung einschließlich Bepflanzungen, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, Baugrund, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Denkmalschutz und Milieuwerte, Naturschutz, Baustrukturen, Gewässerflächen, Eigentümer, durch: Begehungen, zeichnerische Darstellungen, Beschreibungen unter Verwendung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Die Ermittlungen sollen sich auf die Bestandsaufnahme gemäß Flächennutzungsplan und deren Fortschreibung und Ergänzung stützen beziehungsweise darauf aufbauen

Mitwirken bei der Ermittlung der Förderungsmöglichkeiten durch öffentliche Mittel

Stadtbildanalyse
Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen

 

Örtliche Erhebungen

 

Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner

 

b) Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands

 

c) Prognose der voraussichtlichen Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen unter Verwendung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

d) Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung

 

3. Vorentwurf

 

Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen Modelle
Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung

 

Berücksichtigen von Fachplanungen

 

Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können

 

Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden

 

Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Bürger einschließlich Erörterung der Planung

 

Überschlägige Kostenschätzung

 

Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber und den Gremien der Gemeinden

 

4. Entwurf

 

Entwurf des Bebauungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
Mitwirken bei der überschlägigen Ermittlung der Kosten und, soweit erforderlich, Hinweise auf bodenordnende und sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bilden soll

 

Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen

 

Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber

 

5. Planfassung für die Anzeige oder Genehmigung

 

Erstellen des Bebauungsplans in der durch Beschluß der Gemeinde aufgestellten Fassung und seiner Begründung für die Anzeige oder Genehmigung in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen Herstellen von zusätzlichen farbigen Ausfertigungen des Bebauungsplans

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