Digitalisierungsnovelle: Schneller planen und bauen
Die Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll das Bauen in Deutschland beschleunigen. Diese Ziel verfolgt eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), die der Bundestag am 15.6.2023 beschlossen hat. Der Bundesrat ließ die BauGB-Digitalisierungsnovelle am 16.6.2023 ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren.
Statt drei Monaten haben die Behörden künftig nur noch einen Monat Zeit, um Bauleitpläne zu genehmigen. Die Beteiligungsverfahren, bei denen Bürger Einwände vorbringen können, sollen im Regelfall digital durchgeführt werden. Vereinfacht wird mit der Reform zudem die Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen, um die Verfahren zu verkürzen.
"Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Das sei für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.
BauGB-Novelle: Digitale Beteiligung bis verkürzte Genehmigungsfrist
Das Kabinett hatte am 14.12.2022 den Gesetzentwurf beschlossen, der auf digitale Lösungen setzt, um Planungs- und Genehmigungsprozesse und Fristen zu verkürzen.
Die Änderungen des Gesetzes im Detail:
Digitale Bürgerbeteiligung wird die Regel
Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
Planänderungen: Gestrafftes Verfahren
Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
Verkürzte Fristen
Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
Erneuerbare Energien: Einfachere Genehmigung
Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zügig voranzubringen, werden Genehmigungsverfahren für bestimmte Photovoltaikanlagen sowie von Solarparks und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten vereinfacht werden. Es können Befreiungen aus Gründen des Allgemeinwohls leichter erteilt werden, um von Bebauungsplänen abweichen zu können. Die Regelungen ergänzen die im Januar 2023 in Kraft getretene Baugesetzbuchnovelle.
Flächen für Windenergie
Neben dem Bauleitplanverfahren ändert der Gesetzentwurf das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen.
Wiederaufbauklausel & Sonderbaurecht
Wiederaufbauklausel
Als Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal beinhaltet die Novelle darüber hinaus eine Sonderklausel für Katastrophenfälle. Durch die Möglichkeit, Vorschriften des BauGB befristet auszusetzen, soll in den betroffenen Gebieten der Wiederaufbau schneller gehen.
Wiederaufbau nach Katastrophen: Baugesetz wird angepasst
Sonderbaurecht
Ferner wird das Sonderbaurecht, das derzeit den Bau von Flüchtlingsunterkünften vereinfacht, bis Ende 2027 verlängert und auf soziale Einrichtungen wie Schulen und Kitas erweitert.
Schneller Wohnraum für Geflüchtete: Frist wird verlängert
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