(1) 1Die Grundleistungen bei Landschaftsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. 2Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 45b bewertet.

 

 

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1.

Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe
1 bis 3
2.

Ermitteln der Planungsgrundlagen

Bestandsaufnahme, Landschaftsbewertung und zusammenfassende Darstellung
20 bis 37
3.

Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)

Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
50
4.

Entwurf

Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
10
5. Genehmigungsfähige Planfassung
 

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

 

Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen Antragsverfahren für Planungszuschüsse
Abgrenzen des Planungsgebiets

 

Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität

 

Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials

 

Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale

 

Festlegen ergänzender Fachleistungen, soweit notwendig Ortsbesichtigungen

 

2. Ermitteln der Planungsgrundlagen

 

a) Bestandsaufnahme einschließlich voraussehbarer Veränderungen von Natur und Landschaft
 

Erfassen aufgrund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen, insbesondere

  • der größeren naturräumlichen Zusammenhänge und siedlungsgeschichtlichen Entwicklungen
  • des Naturhaushalts- der landschaftsökologischen Einheiten
  • des Landschaftsbildes
  • der Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile
  • der Erholungsgebiete und -flächen, ihrer Erschließung sowie Bedarfssituation
  • von Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern
  • der Flächennutzung
  • voraussichtlicher Änderungen aufgrund städtebaulicher Planungen, Fachplanungen und anderer Eingriffe in Natur und Landschaft
  Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner
b) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge
 

Bewerten des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit des Zustands, der Faktoren und der Funktionen des Naturhaushalts, insbesondere hinsichtlich

  • der Empfindlichkeit
  • besonderer Flächen- und Nutzungsfunktionen
  • nachteiliger Nutzungsauswirkungen
  • geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
  Feststellung von Nutzungs- und Zielkonflikten nach den Zielen und Grundsätzen von Naturschutz und Landschaftspflege
c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der Landschaftsbewertung in Erläuterungstext und Karten

Einzeluntersuchungen natürlicher Grundlagen

Einzeluntersuchungen zu spezifischen Nutzungen
3. Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)

 

  Grundsätzliche Lösung der Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen und Erläuterungen in Text und Karte
a) Darlegen der Entwicklungsziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere in bezug auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Pflege natürlicher Ressourcen, das Landschaftsbild, die Erholungsvorsorge, den Biotop- und Artenschutz, den Boden-, Wasser- und Klimaschutz sowie Minimierung von Eingriffen (und deren Folgen) in Natur und Landschaft
b)

Darlegen der im einzelnen angestrebten Flächenfunktionen einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen, insbesondere für

  • landschaftspflegerische Sanierungsgebiete
  • Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungsmaßnahmen
  • Freiräume einschließlich Sport-, Spiel- und Erholungsflächen
  • Vorrangflächen und -objekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Flächen für Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, für besonders schutzwürdige Biotope oder Ökosysteme sowie für Erholungsvorsorge
  • Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigen Nutzungen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in bezug auf die oben genannten Eingriffe
c) Vorschläge für Inhalte, die für die Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung, geeignet sind
d) Hinweise auf landschaftliche Folgeplanungen und -maßnahmen sowie kommunale Förderungsprogramme

 

Beteiligung an der Mitwirkung von Verbänden nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes

 

Berücksichtigen von Fachplanungen

 

Mitwirken an der Abstimmung des Vorentwurfs mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde

 

Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber

 

4. Entwurf

 

Darstellen des Landschaftsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Erläuterungsbericht

 

5. Genehmigungsfähige Planfassung

 

 

(3) 1Das Honorar für die genehmigungsfähige Planfassung kann als Pauschalhonorar frei vereinbart werden. 2Wird ein Pauschalhonorar nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach § 6 zu berechnen.

 

(4) Wird die Anfertigu...

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