(1) 1Die Grundleistungen bei Grünordnungsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. 2Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 46a bewertet.
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Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare |
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1. | Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe |
1 bis 3 |
2. | Ermitteln der Planungsgrundlagen Bestandsaufnahme und Bewertung des Planungsbereichs |
20 bis 37 |
3. | Vorläufige Planfassung (Vorentwurf) Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe |
50 |
4. | Endgültige Planfassung (Entwurf) Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe |
10 |
5. | Genehmigungsfähige Planfassung | – |
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||||
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1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs |
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Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen |
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Abgrenzen des Planungsbereichs |
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Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität |
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Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials |
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Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale |
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Festlegen ergänzender Fachleistungen, soweit notwendig |
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Ortsbesichtigungen |
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2. Ermitteln der Planungsgrundlagen |
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a) Bestandsaufnahme einschließlich voraussichtlicher Änderungen |
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b) Bewerten der Landschaft nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge |
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c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der Bewertung des Planungsbereichs in Erläuterungstext und Karten |
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3. Vorläufige Planfassung (Vorentwurf) |
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Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen in Text und Karten mit Begründung |
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Festlegen von Pflegemaßnahmen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
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Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Selbstreinigungskraft von Gewässern |
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Erhaltung und Pflege von naturnahen Vegetationsbeständen |
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bodenschützende Maßnahmen – Schutz vor Schadstoffeintrag |
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Vorschläge für Gehölzarten der potentiell natürlichen Vegetation, für Leitarten bei Bepflanzungen, für Befestigungsarten bei Wohnstraßen, Gehwegen, Plätzen, Parkplätzen, für Versickerungsflächen |
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Festlegen der zeitlichen Folge von Maßnahmen |
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Kostenschätzung für durchzuführende Maßnahmen |
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c) Hinweise auf weitere Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege |
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Vorschläge für Inhalte, die für die Über... |
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