(1) 1Die Grundleistungen bei Grünordnungsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. 2Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 46a bewertet.

 

 

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1.

Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe
1 bis 3
2.

Ermitteln der Planungsgrundlagen

Bestandsaufnahme und Bewertung des Planungsbereichs
20 bis 37
3.

Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)

Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
50
4.

Endgültige Planfassung (Entwurf)

Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
10
5. Genehmigungsfähige Planfassung
 

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

 

Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen

 

Abgrenzen des Planungsbereichs

 

Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität

 

Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials

 

Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale

 

Festlegen ergänzender Fachleistungen, soweit notwendig

 

Ortsbesichtigungen

 

2. Ermitteln der Planungsgrundlagen

 

a) Bestandsaufnahme einschließlich voraussichtlicher Änderungen

 

 

Erfassen auf Grund vorhandener Unterlagen eines Landschaftsplans und örtlicher Erhebungen, insbesondere

  • des Naturhaushalts als Wirkungsgefüge der Naturfaktoren
  • der Vorgaben des Artenschutzes, des Bodenschutzes und des Orts-/Landschaftsbildes
  • der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung
  • der Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile einschließlich der unter Denkmalschutz stehenden Objekte
  • der Flächennutzung unter besonderer Berücksichtigung der Flächenversiegelung, Größe, Nutzungsarten oder Ausstattung, Verteilung, Vernetzung von Frei- und Grünflächen sowie der Erschließungsflächen für Freizeit- und Erholungsanlagen
  • des Bedarfs an Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sowie an sonstigen Grünflächen
  • der voraussichtlichen Änderungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungen und anderer Eingriffe in Natur und Landschaft
  • der Immissionen, Boden- und Gewässerbelastungen
  • der Eigentümer
  Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner

 

b) Bewerten der Landschaft nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge

 

 

Bewerten des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit, des Zustands, der Faktoren und Funktionen des Naturhaushalts, insbesondere hinsichtlich

  • der Empfindlichkeit des jeweiligen Ökosystems für bestimmte Nutzungen, seiner Größe, der räumlichen Lage und der Einbindung in Grünflächensysteme, der Beziehungen zum Außenraum sowie der Ausstattung und Beeinträchtigung der Grün- und Freiflächen
  • nachteiliger Nutzungsauswirkungen

 

c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der Bewertung des Planungsbereichs in Erläuterungstext und Karten

 

3. Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)

 

Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen in Text und Karten mit Begründung

 

a)

Darlegen der Flächenfunktionen und räumlichen Strukturen nach ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten, insbesondere

  • Flächen mit Nutzungsbeschränkungen
  • einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen zur Erhaltung oder Verbesserung des Naturhaushalts oder des Landschafts-/Ortsbildes
  • landschaftspflegerische Sanierungsbereiche
  • Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen
  • Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Schutzgebiete und -objekte
  • Freiräume
  • Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigen Nutzungen

 

b)

Darlegen von Entwicklungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, insbesondere für

  • Grünflächen
  • Anpflanzung und Erhaltung von Grünbeständen
  • Sport-, Spiel- und Erholungsflächen
  • Fußwegesystemen
  • Gehölzanpflanzungen zur Einbindung baulicher Anlagen in die Umgebung
  • Ortseingänge und Siedlungsränder
  • pflanzliche Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen
  • klimatisch wichtige Freiflächen
  • Immissionsschutzmaßnahmen

 

Festlegen von Pflegemaßnahmen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

 

Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Selbstreinigungskraft von Gewässern

 

Erhaltung und Pflege von naturnahen Vegetationsbeständen

 

bodenschützende Maßnahmen – Schutz vor Schadstoffeintrag

 

Vorschläge für Gehölzarten der potentiell natürlichen Vegetation, für Leitarten bei Bepflanzungen, für Befestigungsarten bei Wohnstraßen, Gehwegen, Plätzen, Parkplätzen, für Versickerungsflächen

 

Festlegen der zeitlichen Folge von Maßnahmen

 

Kostenschätzung für durchzuführende Maßnahmen

 

c) Hinweise auf weitere Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege

 

Vorschläge für Inhalte, die für die Über...

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