(1) Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen werden nach den in Absatz 2 genannten Bewertungsmerkmalen folgenden Honorarzonen zugerechnet:
1. |
Honorarzone I: Objekte mit sehr geringen Planungsanforderungen, |
2. |
Honorarzone II: Objekte mit geringen Planungsanforderungen, |
3. |
Honorarzone III: Objekte mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, |
4. |
Honorarzone IV: Objekte mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen, |
5. |
Honorarzone V: Objekte mit sehr hohen Planungsanforderungen. |
(2) Bewertungsmerkmale sind:
1. |
geologische und baugrundtechnische Gegebenheiten, |
2. |
technische Ausrüstung oder Ausstattung, |
3. |
Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung oder das Objektumfeld, |
4. |
Umfang der Funktionsbereiche oder der konstruktiven oder technischen Anforderungen, |
5. |
fachspezifische Bedingungen. |
(3) 1Sind für Ingenieurbauwerke oder Verkehrsanlagen Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone das Objekt zugerechnet werden kann, so ist die Anzahl der Bewertungspunkte nach Absatz 4 zu ermitteln. 2Das Objekt ist nach der Summe der Bewertungspunkte folgenden Honorarzonen zuzurechnen:
1. |
Honorarzone I: Objekte mit bis zu 10 Punkten, |
2. |
Honorarzone II: Objekte mit 11 bis 17 Punkten, |
3. |
Honorarzone III: Objekte mit 18 bis 25 Punkten, |
4. |
Honorarzone IV: Objekte mit 26 bis 33 Punkten, |
5. |
Honorarzone V: Objekte mit 34 bis 40 Punkten. |
(4) Bei der Zurechnung eines Ingenieurbauwerks oder einer Verkehrsanlage in die Honorarzonen sind entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen die Bewertungsmerkmale mit bis zu folgenden Punkten zu bewerten:
|
|
Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1 | Verkehrsanlagen nach § 51 Abs. 2 |
---|---|---|---|
1. | Geologische und baugrundtechnische Gegebenheiten | 5 | 5 |
2. | Technische Ausrüstung oder Ausstattung | 5 | 5 |
3. | Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung oder das Objektumfeld | 5 | 15 |
4. | Umfang der Funktionsbereiche oder konstruktiven oder technischen Anforderungen | 10 | 10 |
5. | Fachspezifische Bedingungen | 15 | 5 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen