(1) 1Das Leistungsbild Entwurfsvermessung umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. 2Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefaßt. 3Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 99 bewertet.
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Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare |
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1. | Grundlagenermittlung | 3 |
2. | Geodätisches Festpunktfeld | 15 |
3. | Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne | 52 |
4. | Absteckungsunterlagen | 15 |
5. | Absteckung für Entwurf | 5 |
6. | Geländeschnitte | 10 |
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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1. Grundlagenermittlung |
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Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt | Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen |
Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen |
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Ortsbesichtigung |
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Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad |
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2. Geodätisches Festpunktfeld |
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Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenpunkten | Netzanalyse und Meßprogramm für Grundnetze hoher Genauigkeit |
Erstellen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen | Vermarken bei besonderen Anforderungen |
Messungen zum Bestimmen der Fest- und Paßpunkte | Bau von Festpunkten und Signalen |
Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses |
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3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne |
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Topographisch/Morphologische Geländeaufnahme (terrestrisch/photogrammetrisch) einschließlich Erfassen von Zwangspunkten | Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wasser oder bei Nacht |
Auswerten der Messungen/Luftbilder | Maßnahmen für umfangreiche anordnungsbedürftige Verkehrssicherung |
Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich einschließlich der Einarbeitung der Katasterinformation | Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen außerhalb normaler topographischer Aufnahmen wie zum Beispiel Fassaden und Innenräume von Gebäuden |
Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform | Eintragen von Eigentümerangaben |
Erstellen eines digitalen Geländemodells | Darstellen in verschiedenen Maßstäben |
Graphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen | Aufnahmen über den Planungsbereich hinaus |
Eintragen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen | Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren |
Liefern aller Meßdaten in digitaler Form | Erfassen von Baumkronen |
4. Absteckungsunterlagen |
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Berechnen der Detailgeometrie anhand des Entwurfes und Erstellen von Absteckungsunterlagen | Durchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (Flächennutzung, Abstandflächen, Fahrbahndecken) |
5. Absteckung für den Entwurf |
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Übertragen der Leitlinie linienhafter Objekte in die Örtlichkeit |
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Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit für Erörterungsverfahren |
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6. Geländeschnitte |
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Ermitteln und Darstellen von Längs- und Querprofilen aus terrestrischen/photogrammetrischen Aufnahmen |
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