Rz. 17

Das vorliegende Handbuch vermittelt einen Überblick über alle praktisch relevanten Stiftungsformen. Gleichwohl liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der Stiftung als Handlungsform für gemeinwohlorientiertes Engagement. Dies entspricht der Rechtswirklichkeit: Geschätzte über 95 % aller Stiftungen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.

 
Hinweis

Empfehlung:

Die Errichtung einer Stiftung kann eine elegante, nachhaltige und zutiefst befriedigende Investition in das Gemeinwohl darstellen. Gleichwohl ist die Stiftung nicht in jedem Fall die richtige Form für diese Investition. Vor Errichtung einer Stiftung sollte der Stifter sorgfältig Optionen und Alternativen prüfen, um die ihm zur Verfügung stehenden Mittel optimal zur Förderung seines Anliegens einzusetzen.

Dem Berater kommt dabei die Aufgabe zu, dem Stifter bei den Überlegungen zur Stiftungserrichtung mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen. Im Folgenden werden einige grundsätzliche Überlegungen dargestellt, die bei der Investitionsentscheidung des Stifters von Bedeutung sein können.[13]

 

Rz. 18

Entschließt sich der Stifter, auf einen Teil seines Vermögens zur nachhaltigen Förderung von Gemeinwohlzwecken zu verzichten, so muss er vor der Errichtung einer Stiftung eine Reihe zentraler Entscheidungen treffen.

 

Rz. 19

Die wichtigste Entscheidung ist die für eine Investitions-Strategie: Auf welche Weise kann das Gemeinwohl effektiv und nachhaltig auf dem vom Stifter gewünschten Gebiet gefördert werden? Die Errichtung einer Stiftung erweist sich bei näherer Betrachtung häufig nur als eine der möglichen Handlungsoptionen.

 

Rz. 20

Über Alternativen zur Stiftungsgründung sollte in jedem Fall nachgedacht werden, wenn

  • nicht mehr als 50.000 EUR für die Gründung zur Verfügung stehen; selbst bei einem Zinssatz von 5 % sind dann gerade einmal 2.500 EUR jährlich für den Stiftungszweck vorhanden, mit denen auch noch die Verwaltungskosten gedeckt werden müssen;
  • der Stifter mit anderen gemeinsam auf Zeit ein bestimmtes Ziel verfolgen möchte; zwar ist auch eine zeitlich befristete Gemeinschaftsstiftung denkbar; in diesen Fällen dürfte aber die Gründung eines Vereins im Zweifel dem Anliegen der Beteiligten besser entsprechen;[14]
  • es dem Stifter nicht vorrangig darauf ankommt, selbst gestaltend tätig zu werden, und der persönliche Einsatz des Stifters so gering wie möglich gehalten werden soll; bis auf die Errichtung einer treuhänderischen Stiftung in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Treuhänder erweist sich die Stiftungsgründung regelmäßig als aufwendiger, als zunächst erwartet; die Gestaltungsoffenheit des Stiftungsrechts erfordert zugleich, dass der Stifter eine Reihe zentraler Festlegungen selbst vornimmt.
[13] Vgl. hierzu ausführlich Meyer/Meyn/Timmer, Ratgeber Stiften, Band 1, insbesondere S. 17 ff.
[14] Zum Stiftungs-Verein s. ausführlich unter Rn. 81 ff. Der Stiftungs-Verein zeichnet sich dadurch aus, dass die Flexibilität des Vereinsrechts durch Satzungsgestaltung weitgehend zugunsten der Bindung an den Stifterwillen eingeschränkt wird.

3.1 Alternativen zur Stiftungsgründung

 

Rz. 21

Folgende Alternativen sollten ggf. mit dem Stifter erörtert werden:

3.1.1 Spende

 

Rz. 22

Im Unterschied zur Stiftungsgründung stehen bei einer einmaligen Zuwendung (Spende) die zugewandten Mittel sofort für den gemeinnützigen Zweck zur Verfügung. Während Stiftungsvermögen zunächst verzinslich angelegt wird und nur die Erträge für den Stiftungszweck eingesetzt werden, kann mit einer Spende zeitnah und gezielt gefördert werden. Eine Spende bietet sich insbesondere an, wenn auf dem Gebiet, das der Stifter fördern möchte, bereits erfahrene, vertrauenswürdige Organisationen aktiv sind. Diesen ist das Handlungsfeld häufig besser vertraut als dem Stifter selbst. Sie können den aktuellen Bedarf besser einschätzen und stehen in der Regel bei größeren Zuwendungen auch gerne zur Verfügung, um mit dem Stifter gemeinsam ein sinnvolles Projekt für die von ihm in Aussicht genommene Förderung auszusuchen. Die Spende ist das unkomplizierteste, gleichzeitig aber auch unverbindlichste Instrument philanthropischen Engagements.

Eine intelligente Alternative zu der zum alsbaldigen Verbrauch bestimmten Spende ist eine Zuwendung in das Vermögen eines Vereins oder einer anderen gemeinnützigen Organisation zur Stärkung ihrer Rücklagen.[15] Anders als die Zustiftung (dazu sogleich) steht es dem Empfänger frei, diese Mittel dauerhaft zu behalten oder für die satzungsgemäßen Zwecke zu verbrauchen. Die meisten gemeinnützigen Organisationen verfügen über keine oder nur sehr knappe freie Rücklagen, die es ihnen erlauben würden, langfristiger zu planen, Mittel gezielt für Entwicklungsvorhaben einzusetzen und qualifiziertes Personal auch in Phasen volatiler Projektfinanzierungen zu halten.

3.1.2 Zustiftung

 

Rz. 23

Mit einer Zuwendung zum Vermögen einer bestehenden Stiftung (Zustiftung) kann der Stifter sicherstellen, dass die von ihm eingesetzten Vermögensgegenstände langfristig für sein Anliegen zur Verfügung stehen. Die Zustiftung zeichnet...

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