(Anhang 49 der Abwasserverordnung) in öffentliche Abwasseranlagen
1. |
Allgemeine Angaben |
1.1 |
Name und Anschrift der Indirekteinleiterin oder des Indirekteinleiters (falls abweichend zusätzlich Ort der Indirekteinleitung .................................................................................................................................... 2 .................................................................................................................................... 2 .................................................................................................................................... 2 |
1.2 |
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2. |
Art des Betriebes ............................................................................................................................................ 2 |
3. |
Herkunft und Menge des mineralölhaltigen Abwassers: |
3.1 |
Abwasser aus der maschinellen Fahrzeugreinigung durch Waschanlagen: |
3.1.1 |
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3.1.2 |
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3.1.3 |
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3.1.5 |
Die Ableitung des Überschusswassers aus dem Kreislauf der maschinellen Waschanlage erfolgt:
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3.1.6 |
Die Waschwasseraufbereitung und weitestgehende Kreislaufführung des Waschwassers erfolgt über
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3.2 |
Sonstiges mineralölhaltiges Abwasser (Abwasser aus dem Anwendungsbereich des Anhanges 49 der Abwasserverordnung ohne das Abwasser aus der maschinellen Fahrzeugreinigung durch Waschanlagen und ohne das mineralölverunreinigte Niederschlagswasser)
Der Werkstattbereich ist an die Kanalisation angeschlossen □1 ja □1 nein |
3.3 |
Mineralölverunreinigtes Niederschlagswasser
Eine Prüfung der Möglichkeiten zur Verminderung der Schadstofffracht entsprechend Anhang 49 Teil B Abs. 2 der Abwasserverordnung wurde durchgeführt und die bestehenden Möglichkeiten zur Verminderung der Schadstofffracht genutzt. Die Ergebnisse der Prüfungen liegen am Ort der Indirekteinleitung vor und können von der für die Gewässeraufsicht zuständigen Wasserbehörde oder Sachverständigen einer sachverständigen Stelle nach § 6 eingesehen werden. |
4. |
Art der Wasch- und Reinigungsmittel
Die eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel sind nach Angaben der Herstellerin oder des Herstellers □ 1 abscheidefreundlich □ 1 frei von leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) □ 1 frei von schwer abbaubaren organischen Komplexbildnern. |
5. |
Erfassung des Abwasseranfalles |
5.1 |
Die Menge des Überschusswassers (Abwassers) aus der Anlage zur maschinellen Fahrzeugreinigung wird wie folg... |
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