(Anhang 49 der Abwasserverordnung) in öffentliche Abwasseranlagen

 

1.

Allgemeine Angaben

 

1.1

Name und Anschrift der Indirekteinleiterin oder des Indirekteinleiters (falls abweichend zusätzlich Ort der Indirekteinleitung

.................................................................................................................................... 2

.................................................................................................................................... 2

.................................................................................................................................... 2

 

1.2

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen:
....................................................................................2. Telefon: ..............................2
 

2.

Art des Betriebes

............................................................................................................................................ 2

 

3.

Herkunft und Menge des mineralölhaltigen Abwassers:

 

3.1

Abwasser aus der maschinellen Fahrzeugreinigung durch Waschanlagen:

 

3.1.1

1 Portalwaschanlage mit weitestgehender Kreislaufführung
 

3.1.2

1 Waschstraße mit weitestgehender Kreislaufführung
 

3.1.3

1 Folgende sonstige maschinelle Waschanlage:

 

............................................................................................................................. 2

 

Kreislaufführung des Waschwassers

 

1 vorhanden 1 nicht vorhanden

 

 

Nach Herstellerangaben beträgt im Jahresmittel je gewaschenem PKW

 

1 der Frischwassereinsatz ......................... 2 Liter

 

1 der Überschusswasseranfall .................. 2 Liter
 

3.1.4

Zur Verminderung des Wachstums von Mikroorganismen im Waschwasserkreislauf (Keimzahlverminderung) wird folgendes Verfahren eingesetzt, das zu keiner zusätzlichen Abwasserbelastung führt:

 

a)

1 keine Keimzahlverminderung erforderlich

 

b)

1 Wasserstoffperoxid (H2O2)

 

c)

1 Ozon

 

d)

1 UV-Bestrahlung

 

e)

1 Membranfiltration

 

f)

1 Sonstiges:...........................2.

 

3.1.5

Die Ableitung des Überschusswassers aus dem Kreislauf der maschinellen Waschanlage erfolgt:

 

a)

1 aus der Betriebswasservorlage der Anlage nach Nr. 3.1.6

 

b)

1 nicht aus der Betriebswasservorlage der Anlage nach Nr. 3.1.6,

sondern aus/über ............................................................................................ 2

 

3.1.6

Die Waschwasseraufbereitung und weitestgehende Kreislaufführung des Waschwassers erfolgt über

 

a)

1 eine Anlage zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen aus mineralölhaltigen Abwässern aus der maschinellen Fahrzeugreinigung mit weitestgehender Kreislaufführung.

Die Anlage hat eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung nach § 1 Nr. 1 Buchst. g der WasBauPVO

Zulassungsnummer des DIBt: ...............................................................................2

Datum der Zulassung DIBt: ...................................................................................2

 

b)

1 eine sonstige Anlage: .....................................................................................2

………………………………………………………………………………...…..........…2

(Bezeichnung, Art, Herstellerin oder Hersteller der Anlage eintragen)

 

3.2

Sonstiges mineralölhaltiges Abwasser (Abwasser aus dem Anwendungsbereich des Anhanges 49 der Abwasserverordnung ohne das Abwasser aus der maschinellen Fahrzeugreinigung durch Waschanlagen und ohne das mineralölverunreinigte Niederschlagswasser)

 

a)

1 fällt nicht an, oder

 

b)

1 fällt an:

1 bei der Fahrzeugreinigung von Hand in Waschhallen/auf Waschplätzen
1 bei der Unterboden- und/oder Motorwäsche
1 in der Werkstatt
1 bei der Teilereinigung
1 bei der Entkonservierung

Der Werkstattbereich ist an die Kanalisation angeschlossen □1 ja   □1 nein

 

3.3

Mineralölverunreinigtes Niederschlagswasser

 

a)

1 fällt nicht an, oder

 

b)

1 fällt auf folgenden Flächen an:........................................................................... 2

Eine Prüfung der Möglichkeiten zur Verminderung der Schadstofffracht entsprechend Anhang 49 Teil B Abs. 2 der Abwasserverordnung wurde durchgeführt und die bestehenden Möglichkeiten zur Verminderung der Schadstofffracht genutzt. Die Ergebnisse der Prüfungen liegen am Ort der Indirekteinleitung vor und können von der für die Gewässeraufsicht zuständigen Wasserbehörde oder Sachverständigen einer sachverständigen Stelle nach § 6 eingesehen werden.

 

4.

Art der Wasch- und Reinigungsmittel

Die eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel sind:
1 alkalisch 1 neutral 1 tensidhaltig

Die eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel sind nach Angaben der Herstellerin oder des Herstellers

1 abscheidefreundlich

1 frei von leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW)

1 frei von schwer abbaubaren organischen Komplexbildnern.

 

5.

Erfassung des Abwasseranfalles

 

5.1

Die Menge des Überschusswassers (Abwassers) aus der Anlage zur maschinellen Fahrzeugreinigung wird wie folg...

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