Die Gewährung des Insolvenzgeldes erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers (oder Dritter). Gezahlt wird das Insolvenzgeld von den Agenturen für Arbeit. Der Antrag soll möglichst mit dem Formular der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Darauf können alle für die Bewilligung erforderlichen Angaben gemacht werden. Der Antrag ist bei der für den Bezirk der Entgeltabrechnungsstelle des Arbeitgebers zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

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