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Im Rahmen der Reform des Insolvenzgesetzes (DLgs Nr. 5/2006) wurde die Zwangsverwaltung (amministrazione controllata, Art. 187 f. LF), welche in erster Linie der Sanierung der Gesellschaft diente, abgeschafft, da andere Verfahren wie der Insolvenzvergleich und der insolvenzabwendende Vergleich die Funktion der Sanierung der Gesellschaft übernommen haben und die verschiedensten Gestaltungen annehmen können.

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