Rz. 102

Italien hat das Basler Europäische Übereinkommen über die Errichtung einer Organisation zur Registrierung von Testamenten ratifiziert und ein Testamentsregister beim Uffizio Centrale degli Archivi Notarili im Justizministerium eingerichtet. Hier können auch im Ausland notariell beurkundete Testamente registriert werden und zwar unabhängig davon, ob der Staat, in dem das Testament errichtet wurde, dem Übereinkommen beigetreten ist oder nicht. Voraussetzung für die Registrierung ist allerdings, dass das Testament bzw. eine Kopie hiervon zuvor in Italien in einem Notararchiv hinterlegt worden ist.[155]

[155] Vgl. Ziff. 3 des Decreto del Presidente della Republica 18.12.1984, n. 956.

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