Rz. 181

Das Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 bietet Ehegatten zwei neue außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsverfahren: die anwaltsunterstützte Trennungs-/ oder Scheidungsvereinbarung und die Erklärung der Trennung oder Scheidung gegenüber dem Standesbeamten. Sie sollen die Trennungs- und Scheidungsverfahren in Italien vereinfachen und beschleunigen. Nun können die Ehegatten durch vertragliche Vereinbarungen die Auflösung der Ehe herbeiführen sowie Abänderungen der Trennungs- oder Scheidungsfolgen erreichen. Die Verfahren sind Ehegatten nur bei Einvernehmen und unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich. Wird die Einigung nicht erreicht, bleibt nur der Weg des gerichtlichen Verfahrens.

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