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In Katalonien bestehen keine eigenen verschiedenen Testamentsformen insofern, als dies vom Recht der Notare als gesamtstaatlich geregelte Materie beeinflusst ist. Es gibt Unterschiede und Eigenheiten materieller oder inhaltlicher Art. Jedoch ist zu beachten, dass in Katalonien sog. Kodizille und Nachzettel, auf die im Testament Bezug genommen wird, letztwillige Verfügungen enthalten können. Zusätzlich bestimmt das Gesetz, dass nur vor Zeugen errichtete Testamente nicht gültig sind, ebenso wenig wie gemeinschaftliche Testamente, da das Gesetz sich nur auf das Testament als einseitiges Geschäft bezieht. Bis 2008 war die Errichtung des Testaments vor einem Pfarrer erlaubt, diese Möglichkeit hat das CCCat nunmehr abgeschafft.

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