Kurzbeschreibung
Bei Rücktritt nach §§ 440, 437 Nr. 2, 323 BGB ist dem Käufer der Kaufpreis rückzuerstatten, Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Vorbemerkung
Für eine Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises bei Rücktritt des Käufers ist je nach Höhe der Forderung das Amts- bzw. Landgericht zuständig.
Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Käufer das Recht, unter den Voraussetzungen der §§ 440, 437 Nr. 2, 323 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Verurteilung zur Rückzahlung des Kaufpreises einer Sache ist nur Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe der Sache durch den Käufer an den Verkäufer möglich, §§ 348, 320, 322 BGB. Dabei ist die Kaufsache so genau wie möglich (z.B. bei Kfz: Typ, Kfz-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, sonstige Merkmale) zu bezeichnen, damit das spätere Urteil einen vollstreckbaren Inhalt hat.
Eine Verurteilung Zug um Zug ist entbehrlich, wenn der Gegenstand bereits an den Verkäufer zurückgegeben wurde. In diesem Fall ist der Antrag lediglich auf Zahlung zu richten.
Gezogene Nutzungen sind vom Käufer herauszugeben, § 346 Abs. 1 BGB.
Ein Zinsanspruch des Käufers ab dem Zeitpunkt des Empfangs des Geldes durch den Verkäufer ist nur dann begründet, wenn der Verkäufer mit diesem Geld auch tatsächlich Nutzen i.S.v. Zinserträgen erzielt hat, §§ 346 Abs. 1, 347 BGB.
War der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin bereits vorgerichtlich tätig, empfiehlt es sich, wegen des nicht anrechenbaren Teils der Rechtsanwaltsvergütung einen gesonderten Zahlungsantrag zu stellen (§ 15a RVG). Der nicht anrechenbare Teil der Vergütung geht in einem späteren Kostenfestsetzungsverfahren unter, da dort nur gerichtliche Gebühren erfasst werden. Ist vorgerichtlich noch keine Zahlung durch den Kläger/die Klägerin erfolgt, kommt ein Freistellungsanspruch in Betracht, wobei eine Zwangsvollstreckung dieses Anspruchs dann nach § 887 ZPO erfolgt und daher mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.
Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises bei Rücktritt
An das
Landgericht
…
per beA
des/der …
Prozessbevollmächtigte: …
gegen
…
wegen Rückzahlung des Kaufpreises
Streitwert: … EUR.
Namens und in Vollmacht des Klägers/der Klägerin erheben wir Klage und werden beantragen, wie folgt zu erkennen:
|
Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR Zug um Zug gegen Übergabe des … (genaue Beschreibung der Kaufsache) zu zahlen. |
Der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter stehen keine Gründe entgegen.
Begründung:
Die Parteien schlossen am … einen schriftlichen Kaufvertrag über … (genaue Beschreibung der Kaufsache). Darin sicherte der/die Beklagte dem Kläger/der Klägerin zu, dass …
Beweis: Kaufvertrag vom …, Anlage K 1, in Kopie anbei
Der Kaufpreis von … EUR wurde bei Übergabe der Kaufsache am selben Tag durch den Kläger/die Klägerin gezahlt.
Beweis: Quittung vom …, Anlage K 2, in Kopie anbei.
… (hier ist der konkrete Mangel zu beschreiben)
Beweis: …
Der Kläger/die Klägerin hat aufgrund dessen den Beklagten/die Beklagte mit Schreiben vom … unter Fristsetzung bis zum … zur Nacherfüllung aufgefordert.
Beweis: Vorlage des Schreibens vom …, Anlage K 3, in Kopie anbei
Diese Frist ist ohne Erfolg verstrichen.
Mit Schreiben vom … hat der Kläger/die Klägerin den Rücktritt vom Vertrag erklärt und den Beklagten/die Beklagte aufgefordert, spätestens bis zum … den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache zurückzuzahlen.
Beweis: Vorlage des Schreibens vom …, Anlage K 4, in Kopie anbei
Dieses Schreiben ging dem/der Beklagten am … zu.
Beweis: Vorlage des unterschriebenen Rückscheins vom …, Anlage K 5, in Kopie anbei.
Eine Reaktion des/der Beklagten ist trotz Fristablaufs nicht erfolgt. Daher ist Klage geboten.
Der Klageanspruch ergibt sich aus §§ 437 Nr. 2, 346 ff. BGB.
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin