Kurzbeschreibung
Verurteilung zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe der Sache durch den Verkäufer an den Käufer. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Vorbemerkung
Für eine Kaufpreisklage ist je nach Höhe des Kaufpreises das Amts- bzw. Landgericht zuständig.
Die Verurteilung zur Zahlung des Kaufpreises einer Sache ist nur Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe der Sache durch den Verkäufer an den Käufer möglich, §§ 433, 273, 320 BGB. Dabei ist die Kaufsache so genau wie möglich (Typ, Kfz-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, sonstige Merkmale) zu bezeichnen, damit das spätere Urteil einen vollstreckbaren Inhalt hat.
Eine Verurteilung Zug um Zug ist nur entbehrlich, wenn der Gegenstand bereits an den Käufer übergeben und übereignet wurde. In diesem Fall ist der Antrag lediglich auf Zahlung zu richten.
Der Zinsanspruch begründet sich aus den gesetzlichen Verzugsregelungen.
War der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin bereits vorgerichtlich tätig, empfiehlt es sich, wegen des nicht anrechenbaren Teils der Rechtsanwaltsvergütung einen gesonderten Zahlungsantrag zu stellen (§ 15a RVG). Der nicht anrechenbare Teil der Vergütung geht in einem späteren Kostenfestsetzungsverfahren unter, da dort nur gerichtliche Gebühren erfasst werden. Ist vorgerichtlich noch keine Zahlung durch den Kläger/die Klägerin erfolgt, kommt ein Freistellungsanspruch in Betracht, wobei eine Zwangsvollstreckung dieses Anspruchs dann nach § 887 ZPO erfolgt und daher mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.
Kaufpreisklage
An das
Landgericht
…
per beA
des/der …
(ggf. gesetzlich vertreten durch …)
Prozessbevollmächtigte: …
gegen
…
wegen Kaufpreisforderung
Streitwert: … EUR.
Namens und in Vollmacht des Klägers/der Klägerin erheben wir Klage und werden beantragen, wie folgt zu erkennen:
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Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem …Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an … (genaue Beschreibung der Kaufsache), zu zahlen. |
Der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter stehen keine Gründe entgegen.
Begründung:
Die Parteien schlossen am … eine schriftlichen Kaufvertrag über … (genaue Beschreibung der Kaufsache). Es wurde ein Kaufpreis von … EUR vereinbart. Der Kaufpreis sollte bei Übergabe gezahlt werden.
Beweis: Kaufvertrag vom …, Anlage K 1.
Der Kläger/Die Klägerin bot den Kaufgegenstand am … dem/der Beklagten an dessen/deren Wohnsitz an. Der/Die Beklagte lehnte die Übernahme des … und die Bezahlung des Kaufpreises ab, da er/sie inzwischen ein günstigeres Angebot von dritter Seite angenommen habe.
Beweis: Zeugnis des …
Der Klageanspruch ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB, der Zinsanspruch aus §§ 286 Abs. 2, 288 BGB, da sich der/die Beklagte am … endgültig geweigert hat, der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachzukommen.
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin