Kurzbeschreibung
Der Verkäufer kann auf Übereignung und Übergabe einer Sache nur verklagt werden, wenn der Käufer Zug um Zug den Kaufpreis zahlt. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Vorbemerkung
Für eine Klage des Käufers gegen den Verkäufer auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache ist je nach Höhe des Wertes der Kaufsache das Amts- bzw. Landgericht zuständig. Dabei kann sich der Streitwert am Betrag des Kaufpreises orientieren.
Die Verurteilung des Verkäufers auf Übereignung und Übergabe der Sache ist nur Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer möglich, §§ 433, 273, 320 BGB. In der Klageschrift ist die Kaufsache so genau wie möglich (z.B. bei Kfz: Typ, Kfz-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, sonstige Merkmale) zu bezeichnen, damit das spätere Urteil einen vollstreckbaren Inhalt hat.
Eine Verurteilung Zug um Zug ist entbehrlich, wenn der Kaufpreis bereits an den Verkäufer bezahlt wurde. In diesem Fall ist der Antrag lediglich auf Übergabe und Übereignung gerichtet.
War der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin bereits vorgerichtlich tätig, empfiehlt es sich, wegen des nicht anrechenbaren Teils der Rechtsanwaltsvergütung einen gesonderten Zahlungsantrag zu stellen (§ 15a RVG). Der nicht anrechenbare Teil der Vergütung geht in einem späteren Kostenfestsetzungsverfahren unter, da dort nur gerichtliche Gebühren erfasst werden. Ist vorgerichtlich noch keine Zahlung durch den Kläger/die Klägerin erfolgt, kommt ein Freistellungsanspruch in Betracht, wobei eine Zwangsvollstreckung dieses Anspruchs dann nach § 887 ZPO erfolgt und daher mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.
Klage auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache
An das
Landgericht
…
per beA
des/der …
Prozessbevollmächtigte: …
gegen
…
wegen Eigentumsverschaffung
Vorläufiger Streitwert: … EUR.
Namens und in Vollmacht des Klägers/der Klägerin erheben wir Klage und werden beantragen, wie folgt zu erkennen:
|
Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … (genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes) Zug um Zug gegen Zahlung von … EUR zu übergeben und zu übereignen. |
Der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter stehen keine Gründe entgegen.
Begründung:
Die Parteien schlossen am … eine schriftlichen Kaufvertrag über … (genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes). Es wurde ein Kaufpreis von … EUR vereinbart. Der Kaufpreis sollte bei Übergabe der Kaufsache am … gezahlt werden.
Beweis: Kaufvertrag vom …, in Kopie anbei.
Der Kläger/Die Klägerin fand sich am … mit einem bankbestätigten Scheck über … EUR/mit … EUR in bar an der Wohnung des/der Beklagten ein, um den Kaufgegenstand abzuholen. Der/Die Beklagte wollte jedoch den Kaufgegenstand noch behalten, da …
Beweis: Zeugnis …
Trotz wiederholter Aufforderung an den Beklagten/die Beklagte, … Der/Die Beklagte befindet sich mit der Übereignung und Übergabe der Kaufsache im Verzug.
Der Klageanspruch ergibt sich aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB.
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin