Leitsatz

Kein neuer Aufteilungsplan bei Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

 

Normenkette

(§ 7 Abs. 4 WEG; § 29 GBO)

 

Kommentar

Wird Teileigentum in Wohnungseigentum umgewandelt, ist die Einreichung eines neuen, amtlich berichtigten Aufteilungsplans nicht erforderlich, wenn Lage und Grenzen des Sondereigentums unverändert bleiben. Erforderlich ist allein die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. auch BayObLG, Rechtspfleger 1998, 194).

 

Link zur Entscheidung

OLG Bremen, Beschluss vom 27.11.2001, 3 W 52/01( OLG Bremen v. 27.11.2001, 3 W 52/01, ZWE 4/2002, 184 und ZWE 5/2002, 229)

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