Der Kl. kam am 29.1.2015 mit seinem bei der Bekl. versicherten Fahrzeug auf schneeglatter Fahrbahn von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug rutsche eine Böschung herab und prallte gegen eine Esche, wo es zum Stehen kam. Im Fahrzeug befanden sich die drei Kinder des Kl. Der Kl. beauftragte die Bergung des Fahrzeugs, die eine Stunde später den Abschleppvorgang ausführte. Die Polizei wurde nicht hinzugezogen. Im Rahmen der Schadensabwicklung wurde mit der Straßenmeisterei G. Kontakt aufgenommen. Diese veranlassten eine Besichtigung des Baumes und stellten fest, dass ein Schaden am Baum nicht entstanden war und keine Wiederherstellungskosten oder Behandlungskosten angefallen seien. Der Kl. trägt vor, an dem Baum sei lediglich etwas Rinde abgeplatzt.

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