Normenkette

§ 43 Abs. 1 WEG, § 45 Abs. 1 WEG, § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG, § 22 Abs. 1 FGG, § 183 ZPO, § 187 ZPO

 

Kommentar

1. Eine Zustellung, die an den Geschäftsführer und Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gerichtet ist, kann im Wege der Ersatzzustellung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (hier: an einen Bediensteten bzw. Gewerbegehilfen) nicht wirksam vorgenommen werden ( § 183 ZPO). Eine Heilung des Zustellungsmangels kommt, wenn durch die Zustellung eine Frist in Gang gesetzt wird (hier: Beschwerdefrist ähnlich einer Notfrist nach ZPO), nicht in Betracht.

2. Die Sache musste an das Landgericht zurückverwiesen werden (Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren von DM 10.000,-).

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999, 2Z BR 122/99)

zu Gruppe 7:  Gerichtliches Verfahren

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