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Beim regional zuständigen Handelsgericht ("tribunal de commerce") wird ein Handelsregister ("registre de commerce") geführt, aus dem Auszüge erteilt werden, die auch die Vertretungsbefugnis wiedergeben.[314] Daneben werden Abschriften im "registre centrale de commerce" in Brüssel zur Einsicht bereitgehalten.[315] Außerdem ist die Veröffentlichung der Gesellschaftsverträge in den "Annexes" zum "Moniteur belge" vorgesehen, wodurch in der belgischen Notarpraxis die Nachweise geführt werden.[316] Für Genossenschaften, Zivilgesellschaften, Vereine und Handwerker gibt es ein eigenes Register.[317]

[314] Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, Rn 5252; Schaub, NZG 2000, 953, 959.
[315] Holzborn/Israel, NJW 2003, 3014, 3016.
[316] Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, Rn 5252.
[317] Holzborn/Israel, NJW 2003, 3014, 3016.

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