Verfahrensgang
LG Berlin (Entscheidung vom 07.05.2012; Aktenzeichen (571) 81 Js 3817/09 Ns (12/12)) |
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Mai 2012 aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse Berlin.
Gründe
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat den Angeklagten wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in zwei Fällen unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem rechtskräftigen Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Die Berufung des Angeklagten hatte das Landgericht durch Urteil vom 29. April 2011 verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil unter Aufrechterhaltung der bisherigen Feststellungen zum äußeren Tathergang aufgehoben, da die Feststellungen und Erwägungen der Berufungskammer den Schuldspruch nicht getragen haben, und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Landgericht die Berufung des Angeklagten verworfen. Seine hier gegen gerichtete Revision, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt und seinen Freispruch erstrebt, hat Erfolg.
I. 1. Das Landgericht hat im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:
Im September 2009 stellte der Angeklagte kurz vor der Bundestagswahl in seinem Büro in der NPD-Zentrale folgende Mitteilung in das Internet:
"Selbst Wahlkampf machen. Der Fünf-Punkte Plan der NPD zur Ausländerrückführung
Flugblatt herunterladen, ausdrucken, kopieren und in der Nachbarschaft verteilen!
Alle im Bundestag vertretenen Parteien einigten sich 2004 auf ein Zuwanderungsprogramm, welches weiterhin den Zuzug fremder Arbeitskräfte regelt und dadurch fördert. Das ist unserer Ansicht nach unmenschlich und weder wirtschaftlich noch volkspolitisch vertretbar. Unsere Antwort darauf ist ein Ausländerrückführungsprogramm:
Präambel
Ein grundlegender politischer Wandel muss die menschenfeindliche Integrationspolitik beenden sowie die deutsche Volkssubstanz erhalten. Das Recht aller Menschen auf eine lebenswerte Zukunft, das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, auf kulturelle und nationale Identität hat Vorrang vor bedingungslosem, einseitigem und kurzsichtigen Gewinnstreben. Den Angehörigen anderer Völker, die hier einen Arbeitsplatz auf Zeit innehaben, muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre kulturelle und nationale Identität zu bewahren. Dadurch ist ihnen auch die Rückkehr in ihre Heimatländer zu erleichtern. Die nachfolgenden fünf Punkte zeigen, dass trotz der gewaltigen Überfremdung gesetzliche Lösungen zur Rückführung der Ausländer in ihre Heimat möglich sind. Vom notwendigen Wandel in der Ausländerpolitik werden Deutsche und Ausländer gleichermaßen profitieren.
Die NPD fordert:
1. Schaffung eines nationalen Arbeitsplatzschutzsicherungsgesetzes
Arbeitsvermittlungsstellen dürfen nur dann Arbeit für eine begrenzte Zeit an Ausländer vergeben, wenn keine gleich qualifizierte deutsche Arbeitskraft zur Verfügung steht. Betriebe, welche Ausländer beschäftigen, müssen 25 Prozent vom Bruttolohn in eine Sonderkasse zur sozial verträglichen Rückführung der angeworbenen Ausländer hinterlegen. Es darf nicht sein, dass Betriebe mit billigen ausländischen Arbeitskräften Gewinne erzielen und diese Arbeitskräfte später als Sozialfall der Volksgemeinschaft zur Last fallen. Der Gesetzgeber hat sicherzustellen, dass fremde Arbeitskräfte immer teurer sind als Deutsche.
2. Sofortige Ausgliederung der in Deutschland lebenden und beschäftigten Ausländer aus dem deutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem.
Nationaldemokratische Sozialpolitik fühlt sich den sozial Schwachen unseres Volkes verpflichtet. Ausländer sind daher aus dem deutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem auszugliedern. Wer keine Ansprüche ableiten kann, hat auch keinen Grund, sich ohne Arbeit in Deutschland aufzuhalten. Erworbene Auszahlungsansprüche ermöglichen den Ausländern den Aufbau einer eigenen Existenz in ihrem Heimatland und bewahren das deutsche Sozialversicherungssystem vor unkalkulierbaren Folgekosten. Der Grundsatz: Deutsches Geld für deutsche Aufgaben findet hier seine Bestimmung. Einzelheiten regeln Bundesgesetze.
3. Strikte Anwendung eines Ausländergesetzes zur Aufenthaltsbeschränkung
Ausländische Gäste, Touristen Studenten, Auszubildende u. ä. sind uns selbstverständlich willkommen, doch Ausländer ohne Arbeitserlaubnis oder Sonderaufenthaltsgenehmigung haben Deutschland nach längstens dreimonatigem Aufenthalt unverzüglich zu verlassen. Notwendige Gesetze haben eine praktikable Abschiebung zu regeln, welche zudem die Betreffenden an den Kosten zu beteiligen hat.
4. Ausländer dürfen kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben.
Grund und Boden sind unveräußerliches Eigentum des deutschen Volkes. Dies muss in einer Verfassung aufgenommen und gesetzlich geregelt werden. Wenn Auslände...