Entscheidungsstichwort (Thema)

Bordellähnlicher Betrieb in Sondereigentum

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein bordellähnlicher Betrieb in zu Wohnzwecken dienendem Sondereigentum, für den durch Kontaktanzeigen geworben wird, ist unzulässig.

 

Normenkette

WoEigG § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 541810

OLGZ 1986, 422

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