Entscheidungsstichwort (Thema)
Bordellähnlicher Betrieb in Sondereigentum
Leitsatz (redaktionell)
Ein bordellähnlicher Betrieb in zu Wohnzwecken dienendem Sondereigentum, für den durch Kontaktanzeigen geworben wird, ist unzulässig.
Normenkette
WoEigG § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 541810 |
OLGZ 1986, 422 |
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