Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwert für eine Räumungsklage: Berücksichtigung der Mehrwertsteuer
Orientierungssatz
Der nach GKG § 16 Abs 2 für die Bemessung des Streitwerts einer Räumungsklage maßgebliche Jahresmietzins umfaßt auch die Mehrwertsteuer, die der Vermieter zu entrichten hat.
Fundstellen
Haufe-Index 542563 |
NJW-RR 2000, 966 |
NZM 2000, 659 |
KG-Report 1999, 310 |
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