Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert für eine Räumungsklage: Berücksichtigung der Mehrwertsteuer

 

Orientierungssatz

Der nach GKG § 16 Abs 2 für die Bemessung des Streitwerts einer Räumungsklage maßgebliche Jahresmietzins umfaßt auch die Mehrwertsteuer, die der Vermieter zu entrichten hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 542563

NJW-RR 2000, 966

NZM 2000, 659

KG-Report 1999, 310

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