Leitsatz (amtlich)

Die im Urkundsprozess nach § 31 Abs. 1 BRAGO entstandene Prozessgebühr ist auf die im Nachverfahren entstandene Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 RVG-VV anzurechnen.

 

Verfahrensgang

LG Berlin (Beschluss vom 14.01.2005; Aktenzeichen 94 O 104/04)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 3.2.2005 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Berlin - 94 O 104/04 - vom 14.1.2005 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 3.446 EUR zu tragen.

 

Gründe

Der Senat folgt der angefochtenen Entscheidung und der Argumentation der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 15.2.2005, dass eine Anrechnung der Prozessgebühr nach BRAGO bzw. der Verfahrensgebühr nach RVG des Urkundsverfahrens auf dieselbe Gebührenart des Nachverfahrens entsprechend in den Übergangsfällen gilt, in denen eine Prozessgebühr nach BRAGO im Urkundsverfahren und eine Verfahrensgebühr im Nachverfahren nach RVG anfällt.

Durch das In-Kraft-Treten des RVG hat sich insoweit materiell-rechtlich nichts geändert. Da der Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr demjenigen der früheren Prozessgebühr entspricht (Hartung/Römermann, RVG, VV Teil 3 Rz. 5; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, RVG, 16. Aufl., VV Vorbem. 3 Rz. 25) und eine Anrechnung nach beiden Gesetzen im Rahmen derselben Gebührenart erfolgt (Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., BRAGO, § 39 Rz. 9; bzw. Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., RVG, § 17 Rz. 23) besteht für den Senat kein Zweifel daran, dass in den Übergangsfällen der hier vorliegenden Art die Prozessgebühr des Urkundsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Nachverfahrens anzurechnen ist.

Die gegenteilige begriffsjuristische Argumentation der Beklagten wird dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, die insoweit unverändert ist, nicht gerecht.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO. Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da Gründe hierfür gem. § 574 Abs. 2 ZPO nicht ersichtlich sind.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1452136

AGS 2006, 78

RVGreport 2005, 223

OLGR-Ost 2006, 36

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