Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage, wann der Mieter bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses Wertersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen der auf die Mietsache gemachten Verwendungen verlangen kann, sofern diese dem Vermieter verbleiben
Orientierungssatz
Anders als in den Fällen, wo die vom Mieter getätigten Einbauten bzw baulichen Veränderungen an den gemieteten Räumen aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung erfolgten, entfällt ein Anspruch auf Wertersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn eine Vertragspflicht nicht bestand, die Einbauten bzw baulichen Veränderungen vielmehr gemäß Mietvertrag gestattet worden waren (Abgrenzung BGH, 1959-02-12, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, 289; Abgrenzung BGH, 1967-05-22, VIII ZR 25/65, NJW 1967, 2255).
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI542180 |
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