Entscheidungsstichwort (Thema)

Forderung einer Gerichtsstandsvereinbarung in einer wettbewerbsrechtlichen Unterwerfung

 

Leitsatz (amtlich)

Es können erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung bestehen, wenn der in den Niederlanden geschäftsansässige Verletzer die Vereinbarung eines Gerichtsstandes in Deutschland für die Geltendmachung der Vertragsstrafe verweigert.

 

Normenkette

UWG § 8 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 31.10.2011; Aktenzeichen 101 O 24/11)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.10.2011 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des LG Berlin - 101 O 24/11 - teilweise geändert, soweit die Klage abgewiesen worden ist:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für das Produkt "N." auf dem deutschen Markt wie folgt zu werben:

1. "Sie können den Knorpel wieder neu aufbauen. Was Sie jetzt machen müssen, ist, Sie müssen Ihrem Organismus nur die richtigen Substanzen zuführen. Und das ist der Grund, warum ich Chondroitin als Wundersubstanz bezeichne. Weil es ist unglaublich, was diese Substanz alleine machen kann für Ihren Knorpel. Es gibt auch keinen Zeitpunkt, wo man sagen könnte, jetzt ist es zu spät oder jetzt lohnt es sich nicht mehr. Wenn Sie merken, dass Sie Herausforderungen haben mit Ihren Gelenken, dann kann ich Ihnen nur wärmstens empfehlen, gerade jetzt in der Jahreszeit, wo's kälter wird wieder, F.zu bestellen.",

2. "Wir haben ja hier die Kronjuwelen unter den Natursubstanzen vereint, wenn es darum geht, das Wohlgefühl der Gelenke positiv zu unterstützen. Ist ein unglaublich effektives Produkt, wenn es um das Thema Gelenke geht.",

3 ...

4. "Das liegt natürlich auch daran, dass die Obst- und Gemüsesorten nicht mehr den Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen haben, wie sie das früher hatten.",

wenn dies geschieht wie in der TV-Sendung des Fernsehsenders QVC Deutschland vom 14.11.2010 in der Zeit zwischen 12.00 und 14.00 Uhr ausgestrahlten Dauerwerbesendung "N.- natürlich gut".

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung (hinsichtlich der Verurteilung zur Unterlassung gemäß vorstehend Ziff. I 1, 2 und 4 i.H.v. jeweils 7.500 EUR und im Übrigen in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrages) abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit (hinsichtlich der Verurteilung zur Unterlassung gemäß vorstehend Ziff. I 1, 2 und 4 i.H.v. jeweils 7.500 EUR und im Übrigen in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages) leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

A. Der Kläger (ein Wettbewerbsverband) nimmt die in Roermond/Niederlanden geschäftsansässige Beklagte auf Unterlassung von Werbeäußerungen für ein Nahrungsergänzungsmittel in Anspruch.

Die Beklagte warb am 14.11.2010 auf dem TV - Verkaufssender QVC in der Sendung "N.- natürlich gut" mit Werbeaussagen, wegen deren Inhalts auf den Antrag aus der Klageschrift und die Mitschrift in Anlage K 31 Bezug genommen wird.

Der Kläger mahnte die Beklagte am 19.1.2011 ab. Am 9.2.2011 gab der Prozessbevollmächtigte der Beklagten für die Beklagte eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung bezüglich der Ziff. 1.1., 1.2. und 1.4. der Abmahnung (entspricht Ziffern I.1., I. 2. und I. 4 des Antrages aus der Klageschrift) ab, beschränkte diese aber auf den holländischen Markt.

Auf Antrag des Klägers ist am 23.5.2011 ein Versäumnisurteil erlassen worden, mit dem die Beklagte antragsgemäß verurteilt worden ist,

I. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer,

zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr für das Produkt "N." auf dem deutschen Markt wie folgt zu werben:

1. "Sie können den Knorpel wieder neu aufbauen. Was Sie jetzt machen müssen, ist, Sie müssen Ihrem Organismus nur die richtigen Substanzen zuführen. Und das ist der Grund, warum ich Chondroitin als Wundersubstanz bezeichne. Weil es ist unglaublich, was diese Substanz alleine machen kann für Ihren Knorpel. Es gibt auch keinen Zeitpunkt, wo man sagen könnte, jetzt ist es zu spät oder jetzt lohnt es sich nicht mehr. Wenn Sie merken, dass Sie Herausforderungen haben mit Ihren Gelenken, dann kann ich Ihnen nur wärmstens empfehlen, gerade jetzt in der Jahreszeit, wo's kälter wird wieder, F.zu bestellen".,

2. "Wir haben ja hier die Kronjuwelen unter den Natursubstanzen vereint, wenn es darum geht, das Wohlgefühl der Gelenke positiv zu unterstützen. Ist ein unglaublich effektives Produkt, wenn es um das Thema Gelenke ...

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