Verfahrensgang

LG Berlin (Aktenzeichen 15 O 92/12)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 13.10.2020; Aktenzeichen VIII ZR 25/19)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.04.2013 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin geändert:

Hinsichtlich der Klausel

4. (Welche personenbezogenen Daten erheben wir)

Wenn du Inhalte mit Familie oder Freunden teilst und dabei Produkte von Apple verwendest, Geschenkgutscheine und Produkte verschickst oder andere dazu einlädst, sich dir in einem Apple Forum anzuschließen, kann Apple die Daten erheben, welche du über diese Personen zur Verfügung stellst, wie Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer.

wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen bleibt es bei der Entscheidung des Landgerichts.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 10 % und die Beklagte 90 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Die Beklagte betrieb bis zum Jahr 2012 im Internet eine Verkaufsplattform für Produkte der Firma Apple, den so genannten Apple Online Store. Seit 2012 wird der Online-Handel von einer anderen irischen Gesellschaft des Apple-Konzerns betrieben. Der stationäre Handel in Deutschland wird von einer deutschen Tochtergesellschaft des Apple-Konzerns betrieben.

Die Webseite des Apple Online Store enthielt im Jahr 2011 eine in den Bestellprozess eingebundene, mit einem voreingestellten Ankreuzhäkchen versehene Zustimmung des Kunden zur laufenden Übermittlung von "Apple Infos" und einen Hinweis auf die "Datenschutz- Vereinbarung von Apple". Auf der Webseite waren ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (Anlage K 1) und die so genannte Apple Datenschutzrichtlinie (Anlage K 2) abrufbar.

Der Kläger hat von der Beklagten die Unterlassung der Verwendung der voreingestellten Zustimmung zur Informationsübermittlung und des damit verbundenen Hinweises auf eine Datenschutz-Vereinbarung sowie die Unterlassung der Verwendung der in der Urteilsformel des Landgerichts wiedergegebenen acht Klauseln verlangt, die Bestandteil der so genannten Apple Datenschutzrichtlinie sind.

Hinsichtlich der in den Bestellprozess eingebundenen, mit einem voreingestellten Ankreuzhäkchen versehenen Zustimmung des Kunden zur laufenden Übermittlung von "Apple Infos" und des damit verbundenen Hinweises auf die "Datenschutz-Vereinbarung von Apple" haben die Parteien den Rechtsstreit in erster Instanz übereinstimmend für erledigt erklärt, nachdem die Beklagte insoweit am 10.10.2012 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Hinsichtlich der acht in der Datenschutzrichtlinie enthaltenen Klauseln hat der Kläger sein Unterlassungsbegehren weiterverfolgt.

Das Landgericht hat der Beklagten mit Urteil vom 30.04.2013 unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, nachfolgende oder mit diesen inhaltgleiche Bestimmungen in Verträge über die Lieferung von Waren und Erbringungen von Leistungen mit Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 17. Dezember 2009, zu berufen:

3. (Erheben und nutzen von personenbezogenen Daten

Wenn Sie mit Apple oder einem mit Apple verbundenen Unternehmen in Kontakt treten, können Sie jederzeit dazu aufgefordert werden, personenbezogene Daten von Ihnen anzugeben.)

Apple und sein verbundenes Unternehmen können diese personenbezogenen Daten untereinander austauschen und sie nach Maßgabe dieser Datenschutzrichtlinie nutzen. Sie können solche Daten auch mit anderen Informationen verbinden, um unsere Produkte, Dienstleistungen, Inhalte und Werbung anzubieten oder zu verbessern.

4. (Welche personenbezogenen Daten erheben wir)

Wenn du Inhalte mit Familie oder Freunden teilst und dabei Produkte von Apple verwendest, Geschenkgutscheine und Produkte verschickst oder andere dazu einlädst, sich dir in einem Apple Forum anzuschließen, kann Apple die Daten erheben, welche du über diese Personen zur Verfügung stellst, wie Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer.

5. (Wie wir personenbezogene Daten nutzen)

Die personenbezogenen Daten, die wir erheben, erlauben uns, dich über die neuesten Apple Produktankündigungen, Softwareupdates und anstehenden Veranstaltungen zu informieren.

Du hilfst uns auch damit, unsere Dienste, Inhalte und Werbung zu verbessern.

(Wenn du nicht in unserem Verteiler sein möchtest, kannst du dich jederzeit abmelden, indem du deine Einsteilungen änderst.)

6. (Wie wir personenbezogene Daten nutzen)

Wir nutzen personenbezogene Daten auch als Unterstützung, um unsere Produkte, Dienste, Inhalte und Werbung zu entwickeln, anzubieten und zu verbessern.

7. (Wie wir personenbezogene Daten nutzen)

Wir können personenbezogene Daten auch für interne Zwecke nutzen, wie zur..., Datenanalyse und Forschung, um Apples Produkte, Dienste und die Kommunikation mit Kunden zu verbessern.

8. (Weitergabe an Dritte)

Mitunter wird Apple b...

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