Für Geburten im Beitrittsgebiet beträgt die monatliche Kindererziehungsleistung je Kind
75 % | bis zum 30.6.1998 |
85 % | ab 1.7.1998 |
90 % | ab 1.7.1999 |
100 % | ab 1.7.2000 |
200 % | ab 1.7.2014 |
250 % | ab 1.1.2019 |
des jeweiligen aktuellen Rentenwertes (Ost); das sind ab 1.7.2020 monatlich 83,08 EUR (2,5 x 33,23 EUR) bzw. des jeweiligen aktuellen Rentenwertes (West), wenn die Mutter am 18.5.1990 in den alten Bundesländern wohnte.
Bei Wohnsitz im Ausland kommt es darauf an, ob die Berechtigte ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorher im Beitrittsgebiet oder in den alten Bundesländern hatte. Diese Kindererziehungsleistung stand frühestens ab 1.1.1992 zu.
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