An das
Amtsgericht ...
– Familiengericht –
...
per beA
Folgesachenantrag Kindesunterhalt |
In der Familiensache
der Frau ...
geboren am ...
(Anschrift) ...
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
Herrn ...
geboren am ...
(Anschrift) ...
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
machen wir in der Scheidungssache zum Aktenzeichen ... namens und in Vollmacht der Antragstellerin die Folgesache Kindesunterhalt anhängig und beantragen:
1. |
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, dem Kind ..., geboren am ..., zu Händen der Antragstellerin Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung über |
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a) |
sein Vermögen am ...; |
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b) |
seine sämtlichen Brutto- und Nettoeinkünfte einschließlich aller Nebeneinkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit in der Zeit vom ... bis ... |
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c) |
seine sämtlichen Einnahmen und Aufwendungen aus selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung in der Zeit vom ... bis ... |
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und die erteilte Auskunft zu belegen durch Vorlage der Einkommensteuererklärungen sowie der etwaigen Bilanzen nebst den Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. der etwaigen Einnahmenüberschussrechnungen für die Jahre ... sowie der Einkommensteuerbescheide für die Jahre ... . |
2. |
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Auskunft zu belegen |
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a) |
durch Vorlage seiner Lohnabrechnungen für die Monate … sowie etwaiger Bescheide über im vorgenannten Zeitraum bezogenes Kranken- und Arbeitslosengeld; |
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b) |
durch Vorlage der Einkommensteuererklärungen sowie der etwaigen Bilanzen nebst den Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. der etwaigen Einnahmenüberschussrechnungen für die Jahre … sowie der Einkommensteuerbescheide für die Jahre … |
3. |
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, ggf. zu Protokoll des Amtsgerichts seines Aufenthaltsortes an Eides Statt zu versichern, dass er die Auskunft über sein Vermögen und seine Einkünfte nach bestem Wissen so vollständig abgegeben habe, als er dazu imstande sei. |
4. |
3. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin für das Kind …, geb. am …, ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses einen nach Erfüllung der Auskunftsverpflichtung noch zu beziffernden Kindesunterhalt zu zahlen. |
Begründung:
Mit dem vorliegenden Antrag macht die Antragstellerin als Verfahrensstandschafterin gemäß § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB im laufenden Scheidungsverfahren den Unterhaltsanspruch des im Antrag genannten und von ihr betreuten ehelichen Kindes der Beteiligten nach §§ 1601 ff. BGB gegen den Antragsgegner geltend.
Der Antragsgegner ist nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Antragstellerin als ... bei der Firma ... beschäftigt. Seine gegenwärtigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind der Antragstellerin nicht genau bekannt. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin auf ihre Aufforderung vom ... keine Auskunft erteilt.
Mit dem Antrag zu 1. wird aus diesem Grund zunächst Auskunft nach § 1605 BGB verlangt.
Der Antrag zu 2. wird für den Fall gestellt werden, dass Grund zu der Annahme besteht, der Antragsgegner habe die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt.
Nach der Erteilung der Auskunft durch den Antragsgegner wird die Antragstellerin den Anspruch auf Kindesunterhalt beziffern.
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(elektronisch signiert)
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin