Kurzbeschreibung
Das folgende Muster stellt eine Feststellungsklage dar für folgende Fallkonstellation: Rücktritt seitens der privaten Krankenversicherung wegen einer angeblichen Verletzung der Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach § 19 VVG über bestehende Krankheiten oder Risiken.
Klage gegen Krankenversicherung
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An das
Amts-/Landgericht[1]
…
per beA
Klage |
des/der …
– Klägers/Klägerin – |
Prozessbevollmächtigte: …
gegen
…-Versicherungs-AG
…
– Beklagte – |
wegen Versicherungsschutz.
Streitwert: … EUR.
Namens und in Vollmacht des Klägers/der Klägerin erheben wir Klage und werden beantragen
festzustellen, dass der zwischen den Prozessparteien geschlossene Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer … unverändert fortbesteht und nicht durch den Rücktritt der Beklagten beendet worden ist.[2]
Für den Fall des schriftlichen Vorverfahrens wird bereits jetzt für den Fall der nicht rechtzeitigen Anzeige der Verteidigungsabsicht der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt.
Begründung:
Das Gericht ist sachlich und örtlich zuständig. …
Zwischen den Prozessparteien bestand seit dem … ein Krankenversicherungsvertrag.
Beweis: | Vorlage des Versicherungsvertrags vom …, Anlage K 1, in Kopie anbei |
Mit Schreiben vom … ist die Beklagte gemäß § 19 VVG vom Versicherungsvertrag zurückgetreten. Dies erfolgte allein mit der Absicht, den Kläger/die Klägerin zur Zahlung eines überhöhten Risikozuschlags zu veranlassen.
Am … wurde der Antrag auf Abschluss einer Krankenversicherung vom Versicherungsagenten der Beklagten … ausgefüllt und von der Klägerseite lediglich unterzeichnet.
Beweis: | Zeugnis des/der … |
Die Frage des Versicherungsagenten … der Beklagten nach klägerseits bestehenden Krankheiten wurde vom Kläger/von der Klägerin auf Nachfrage verneint. Weitere Fragen wurden nicht gestellt.
…
Aufgrund einer ärztlichen Leistung … hat der Kläger/die Klägerin aus dem Krankenversicherungsvertrag Leistungsansprüche gegen die Beklagte geltend gemacht.
Die Beklagte hat mit Schreiben vom … den Rücktritt vom Vertrag erklärt mit der Begründung, der Kläger/die Klägerin hätte bei der Antragstellung eine ärztliche Untersuchung, die 6 Monate vor Antragstellung durchgeführt worden war, verschwiegen.
Beweis: | Vorlage des Schreibens der Beklagten vom …, Anlage K 2, in Kopie anbei |
In diesem Schreiben bot jedoch die Beklagte gleichzeitig an, den Krankenversicherungsvertrag mit dem Kläger/der Klägerin fortzusetzen, wenn diese/r einen Risikozuschlag zahlt.
Beweis: | wie vorstehend |
Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG durch den Kläger/die Klägerin ist nicht gegeben. Ein Rücktrittsrecht steht der Beklagten nicht zu.
…
(Nähere Begründung, warum Rücktritt nicht rechtens war, ggf. unter Beweisantritt)
Aus diesen Gründen ist antragsgemäß zu entscheiden.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
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