Die Umstellung des Rubrums von den Wohnungseigentümern hin zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ändert nichts am Anfall eines bereits verdienten Mehrvertretungszuschlags.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge