Bei der Kombinationsleistung kann – wie beim Pflegegeld – der bisher gewährte Anteil der Geldleistung während
- einer vollstationären Krankenhausbehandlung,
- einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder
- der häuslichen Krankenpflege statt Krankenhausbehandlung
für bis zu 4 Wochen weiterbezahlt werden.
Wird die Kombinationsleistung in den einzelnen Monaten in unterschiedlicher Höhe erbracht, ist bei der Berechnung der anteiligen Geldleistung die tatsächlich in Anspruch genommene Sachleistung ins Verhältnis zum Sachleistungshöchstanspruch zu setzen. Die Quote ist für den kompletten Monat maßgebend. Sie ist bei einer Pflegegeldkürzung (> 28 Tage) durch 30 zu dividieren und mit der zu Hause verbrachten Pflegetag zu multiplizieren.
Kombinationsleistung während vollstationärem Krankenhausaufenthalt
Pflegegrad 3, Verhältnis Sach-/Geldleistung soll nachträglich festgestellt werden, vollstationäre Krankenhausbehandlung vom 7.7. bis 13.8. |
Sachleistung für Juli 249,97 EUR und für August 511,40 EUR |
Berechnung Anteil der Geldleistung für den Monat Juli |
Sachleistungsanteil 249,97 EUR 249,97 EUR x 100 : 1.432 EUR = |
17,46 % |
Geldleistungsanteil 100 % – 17,46 % = |
82,54 % |
573 EUR x 82,54 % = (Das anteilige Pflegegeld ist für den Monat Juli nicht zu kürzen) |
472,95 EUR |
Es wird für den Monat Juli ein anteiliges Pflegegeld i. H. v. 472,95 EUR gezahlt. |
Berechnung Anteil der Geldleistung für den Monat August |
Sachleistungsanteil 511,40 EUR 511,40 EUR x 100 : 1.432 EUR = |
35,71 % |
Geldleistungsanteil |
|
100 % – 35,71 % = |
64,29 % |
573 EUR x 64,28 % = 368,32 EUR Das anteilige Pflegegeld ist bis zum 3.8. (28. Tag des Krankenhausaufenthalts) und wieder ab 13.8. zu zahlen = 22 Tage 368,32 EUR : 30 x 22 Tage = |
270,10 EUR |
Es wird für den Monat August ein anteiliges Pflegegeld i. H. v. 270,10 EUR gezahlt. |
Ist der Pflegebedürftige einen ganzen Kalendermonat vollstationär im Krankenhaus, so hat er – bis zu 28 Tagen – Anspruch auf das komplette Pflegegeld.
Keine Inanspruchnahme von Sachleistungen
Pflegegrad 3, Verhältnis Sachleistung/Geldleistung soll nachträglich festgestellt werden, vollstationäre Krankenhausbehandlung vom 28.8. bis 4.10.
Im September |
Sachleistung |
0 % |
|
Geldleistung |
100 % |
|
Anspruch auf Geldleistung während dem Krankenhausaufenthalt bis 24.9. und wieder ab 4.10. 573 EUR : 30 x 24 Tage = 458,40 EUR |
Es wird für den Monat September ein anteiliges Pflegegeld i. H. v.458,40 EUR gezahlt. |
3.1 Häusliche Krankenpflege statt Krankenhausbehandlung
Der Anspruch auf häusliche Pflege ruht auch, soweit bei häuslicher Krankenpflege statt Krankenhausbehandlung auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht. Besteht kein Anspruch auf adäquate Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z. B. weil im Haushalt lebende Angehörige einen Teil der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen und insoweit der Ausschluss nach § 37 Abs. 3 SGB V greift), wird ein anteiliges Pflegegeld gezahlt. Für die Ermittlung des anteiligen Pflegegeldes nach § 38 SGB XI ist die von der ambulanten Pflegeeinrichtung abgerechnete Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach § 37 SGB V mit dem Sachleistungshöchstanspruch ins Verhältnis zu setzen.
Berechnung Kombinationsleistung
Verhältnis von Sachleistung/Geldleistung soll nachträglich festgestellt werden,
- vollstationäre Krankenhausbehandlung vom 3.6. bis 14.8.
- Pflegebedürftigkeit besteht ab dem 14.8. mit Pflegegrad 3
- häusliche Krankenpflege statt Krankenhausbehandlung wird vom 14.8. bis 5.9. erbracht
Für den Zeitraum vom 14.8. bis 31.8. sind für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung insgesamt Kosten i. H. v. 323,44 EUR angefallen und von der Krankenkasse übernommen worden.
Berechnung Anteil der Geldleistung für den Monat August
Grundpflege/hauswirtschaftliche Versorgung 323,44 EUR
323,44 EUR x 100 : 1.432 EUR = 22,59 %
Geldleistungsanteil
100 % – 22,59 % = 77,41 %
573,00 EUR x 77,41 % = 443,56 EUR
443,56 EUR : 30 x 18 Tage = 266,14 EUR
Es wird für den Monat August ein anteiliges Pflegegeld i. H. v. 266,14 EUR gezahlt.
3.2 Anteiliges Pflegegeld während Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Das anteilige Pflegegeld wird während einer
- Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen oder
- Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen
im Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der bisher geleisteten Höhe weitergezahlt.
3.3 Tod des Pflegebedürftigen
Verstirbt der Pflegebedürftige, wird bei der Kombinationsleistung der Anteil der Geldleistung bis zum Tod des Pflegebedürftigen gezahlt. Hatte der Pflegebedürftige eine feste Quote für die Kombinationsleistung gewählt, gilt diese auch für den Sterbemonat, sodass der Anteil der Geldleistung bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt wird. Hat sich der Pflegebedürftige jedoch nicht auf eine feste Quote für die Kombinationsleistung festgelegt, so ist bei der Ermittlung der anteiligen Geldleistung der tatsächlich in Anspruch genommene Sachleistungsanteil ins Verhältnis zum Sachleistungshöchstanspruch für den Monat zu setzen. Die so ermittelte Quote ist für den Anteil der Geldleistung im Sterbemonat maßgebend.