(1) 1Der Kreistag tritt innerhalb von zwei Monate[1] [Bis 08.06.2024: sechs Wochen] nach einer Kommunalwahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. 2Die Einberufung erfolgt durch die bisherige Kreistagspräsidentin oder den bisherigen Kreistagspräsidenten. 3Das an Lebensjahren älteste Kreistagsmitglied eröffnet die Sitzung. 4Unter seiner Leitung wählt der Kreistag aus seiner Mitte die Kreistagspräsidentin oder den Kreistagspräsidenten, die oder der den Vorsitz im Kreistag innehat. 5Das älteste Kreistagsmitglied verpflichtet die gewählte Person [Bis 08.06.2024: durch Handschlag] [2] auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und übergibt ihr die Leitung der Sitzung. 6Die Kreistagspräsidentin oder der Kreistagspräsident verpflichtet die Kreistagsmitglieder [Bis 08.06.2024: durch Handschlag] [3] auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

(2) Der Kreistag wird durch die Kreistagspräsidentin oder den Kreistagspräsidenten vertreten.

 

(3) 1Der Kreistag wählt aus seiner Mitte zwei Personen, die die Kreistagspräsidentin oder den Kreistagspräsidenten im Verhinderungsfall vertreten. 2Zur Unterstützung der Kreistagspräsidentin oder des Kreistagspräsidenten kann ein Vorstand oder Präsidium gebildet werden, dem neben den in Satz 1 genannten Personen weitere Mitglieder angehören können. 3Das Nähere regelt die Hauptsatzung. 4Sie kann bestimmen, dass die Besetzung[4] [Bis 08.06.2024: Bildung] des Präsidiums nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren[5] [Bis 08.06.2024: den Grundsätzen der Verhältniswahl] erfolgt.

[1] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts. Anzuwenden ab 09.06.2024.
[2] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts. Anzuwenden bis 08.06.2024.
[3] Gestrichen durch Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts. Anzuwenden bis 08.06.2024.
[4] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts. Anzuwenden ab 09.06.2024.
[5] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts. Anzuwenden ab 09.06.2024.

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