Normenkette

§ 16 WEG, § 21 WEG; § 133 BGB

 

Kommentar

Ist in der Teilungserklärung u.a. bestimmt, dass auch die Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum dem Sondereigentümer obliegt, soweit sich der Gegenstand innerhalb der Räume des Sondereigentums befindet, kann dies auch für die Außenfensterverglasung gelten

 

Link zur Entscheidung

( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2000, 3 Wx 80/00)

Zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

Anmerkung:

M. E. nicht unbedenkliche Auslegung! Frau Kollegin Münstermann-Schlichtmann wird sich anlässlich der 3. Münchner Fachveranstaltung des vhw "Wohnungseigentum in der Verwalterpraxis" am 29. und 30.11.2001 u. a. auch mit dieser Problematik eingehend beschäftigen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?